Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Genehmigungsverfahren: Denkmalschutz soll bürgernäher werden

Genehmigungsverfahren

Denkmalschutz soll bürgernäher werden

    • |
    • |
    • |
    Ein öffentlich einsehbares Denkmal-Register soll vor bösen Überraschungen schützen. (Symbolbild)
    Ein öffentlich einsehbares Denkmal-Register soll vor bösen Überraschungen schützen. (Symbolbild) Foto: Sebastian Gollnow/dpa

    Hessen will den Denkmalschutz bürgerfreundlicher gestalten. «Mit dem überarbeiteten Denkmalschutzgesetz modernisieren wir die Denkmalpflege und machen sie unbürokratischer», sagte der Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels (SPD) bei der Veröffentlichung der Eckpunkte für die Gesetzesnovellierung. Danach sollen etwa Anträge zum Denkmalschutz digital gestellt und innerhalb von drei Monaten von der Behörde entschieden werden. Liegt nach fünf Monaten keine Entscheidung vor, gilt die Genehmigung als erteilt.

    Böse Überraschungen vermeiden

    Zudem soll das Denkmalverzeichnis öffentlich einsehbar werden. So sollen böse Überraschungen von Eigentümern und Kaufinteressenten vermieden werden. Auch sollen die Kommunen mehr Zuständigkeiten erhalten.

    Auf Grundlage der Eckpunkte wird ein Gesetzentwurf erstellt. Die Novelle soll Anfang 2026 in den Landtag eingebracht werden und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden