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Gesetzesnovelle: Streit um Meldepflicht für psychisch Kranke

Gesetzesnovelle

Streit um Meldepflicht für psychisch Kranke

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    «Wir haben zu wenig Plätze in den Psychiatrien und zu wenig Psychologen.» (Archivbild)
    «Wir haben zu wenig Plätze in den Psychiatrien und zu wenig Psychologen.» (Archivbild) Foto: Armin Weigel/dpa

    Psychisch Kranke, die für die Allgemeinheit gefährlich werden könnten, sollen nach der Entlassung aus der Psychiatrie künftig der Polizei gemeldet werden. Dafür soll das Hessische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz geändert werden. Ärzte sehen das äußert kritisch.

    Auch die Polizei sieht kritische Punkte, obwohl sie die Idee prinzipiell gut findet. «Wir brauchen diese Informationen», sagt Dirk Peglow, hessischer Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. «Es ist wichtig, dass wir Kenntnis darüber haben, wenn es Menschen gibt, die für andere eine Gefahr darstellen könnten.»

    «Das eigentliche Problem ist ein anderes»

    Er sagt aber auch: «Sehr viel wichtiger wäre es, dass wir eine flächendeckende psychiatrische Versorgung sicherstellen. Wir haben zu wenig Plätze in den Psychiatrien und zu wenig Psychologen.» Die Polizei könne die psychischen Probleme der Menschen schließlich nicht lösen.

    Dass in der Debatte um das Gesetz vor allem über die Polizei geredet wird, ärgert Peglow. «Das eigentliche Problem ist ein anderes - nämlich die mangelhafte Versorgung. Darüber müssen wir sprechen.»

    Wichtig ist ihm, zu betonen, dass es keineswegs um alle psychisch Kranken geht, sondern ausschließlich um Menschen, von denen nach Einschätzung der behandelnden Ärzte eine Fremdgefährdung ausgeht. Wenn diese Menschen nicht länger untergebracht werden können, weil die Plätze fehlen, «dann entlassen wir sie in die Unbetreutheit.» Das sei ein Problem: sowohl für die Allgemeinheit als auch für die Betroffenen.

    Keine Kapazitäten um «hinterherzurennen»

    Dass die Polizei von potenziell gefährlichen psychisch Kranken weiß, sei wichtig, um in Fall einer Bedrohungslage die Gefahr richtig einschätzen zu können. «Je mehr wir wissen, desto besser können wir reagieren», sagt Peglow. Utopisch sei aber die Vorstellung, dass die Polizei diesen Menschen «hinterherrennt». Dafür gebe es nicht genug Kapazitäten.

    Der Landtag entscheidet über einen Zusatz zu dem Gesetz von 2017. (Archivbild)
    Der Landtag entscheidet über einen Zusatz zu dem Gesetz von 2017. (Archivbild) Foto: Lando Hass/dpa
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