Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Gesetzesreform: Hessen will Mindestalter für Schiedsleute senken

Gesetzesreform

Hessen will Mindestalter für Schiedsleute senken

    • |
    • |
    • |
    Das Mindestalter für Schiedspersonen soll um fünf Jahre gesenkt werden (Archivbild).
    Das Mindestalter für Schiedspersonen soll um fünf Jahre gesenkt werden (Archivbild). Foto: Jens Wolf/dpa-Zentralbild/dpa

    Hessen will die Mindestaltersgrenze für Schiedsleute senken und das Amt attraktiver machen. Künftig sollen bereits Menschen ab 25 Jahren das Ehrenamt bekleiden dürfen - statt bislang ab 30 Jahren, wie aus dem Gesetzentwurf der schwarz-roten Landesregierung hervorgeht. Damit soll der Personenkreis möglicher neuer Schiedspersonen erweitert werden.

    Auch ab einem Alter von 25 Jahren sei das erforderliche Maß an Lebenserfahrung und Reife in der Regel bereits vorhanden, heißt es in dem Entwurf. Das verantwortungsvolle Ehrenamt des Schöffen dürfte ja ebenfalls ab der Vollendung des 25. Lebensjahres angetreten werden dürfe.

    Schiedsleute sollen Gerichte bei Bagatellen entlasten

    Werde das Schiedswesen auch von jüngeren Menschen repräsentiert, steigere dies zudem die Akzeptanz und den Bekanntheitsgrad bei Gleichaltrigen, sodass außergerichtliche Streitschlichtung auch künftig durch weite Teile der Bevölkerung in Anspruch genommen werde. Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Sie sollen die Zivilgerichte von Bagatellfällen wie Nachbarschaftszwist entlasten.

    Hintergrund der Reform ist laut Gesetzentwurf die «sich teilweise schwierig gestaltende Nachwuchsgewinnung» für das Ehrenamt sowie die Inflation. Die Mindestgebühr für ein Schlichtungsverfahren soll dem Entwurf zufolge «moderat» angehoben werden, um den steigenden Preisen Rechnung zu tragen.

    Ziel ist der gemeinsame Kompromiss

    Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und danach von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt. «Die Schiedspersonen sind nach ihrer Persönlichkeit zur Streitschlichtung besonders befähigt», erläutert das Justizministerium. «Sie arbeiten streitschlichtend, geduldig und sachlich in unkomplizierter Atmosphäre – oft auch zu Hause.» Es gelinge dadurch häufig, den sozialen Frieden wieder herzustellen und gemeinsam einen Kompromiss zu erarbeiten.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden