Hiebe mit einem Stock und mit einem Stahlrohr sowie mehrere kräftige Faustschläge: Nach drei handgreiflichen Auseinandersetzungen in der Landeshauptstadt ermittelt die Polizei gegen drei Männer und eine Frau. Die Auslöser für die Streitereien waren ganz unterschiedlich - und in einem Fall Kinder die Opfer.
Eine 89 Jahre alte Frau habe zwei Jungen mit einem Holzstecken auf die Hände geschlagen, weil sie sich gestört fühlte, heißt es im Polizeibericht. Die acht und neun Jahre alten Kinder waren bereits am Donnerstagabend beim Spielen auf eine Grundstücksmauer geklettert. Dies habe die Eigentümerin dermaßen in Rage gebracht, dass die «rabiate Rentnerin» mit dem Holzstecken nach den Jungs stocherte und ihnen damit auch auf die Hände schlug. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung gegen die Frau.
57-Jähriger schlägt Nachbarn
Ein Streit zwischen zwei Bewohnern eines Mehrfamilienhauses eskalierte am Freitagabend derart, dass ein 57-Jähriger mehrfach mit einem Vierkant-Stahlrohr auf seinen jüngeren Nachbarn einschlug. Der 48-Jährige hatte zuvor in den Garten des Hauses gepinkelt und war deshalb von dem 57-Jährigen getadelt worden, wie die Polizei mitteilte. Der jüngere Mann wurde nach den Schlägen mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus gebracht, gegen seinen älteren Nachbarn wird ermittelt.
Teures Cabrio erhitzt die Gemüter
Ein abgestelltes Cabrio hat zum Streit zwischen zwei Männern geführt, in deren Verlauf der Jüngere den Älteren mit mehreren Schlägen niederstreckte und bis zum Eintreffen der Polizeistreife am Boden fixierte. Der 63-Jährige habe sich laut Polizeibericht am Freitagabend mit seinen Unterarmen in das geparkte teure Fahrzeug gelehnt. Der anwesende 35 Jahre alte Fahrer aus Wiesbaden wollte dies unterbinden und schob den Mann von dem Auto weg.
Der 63-Jährige habe daraufhin mit dem Fuß gegen die Fahrertür getreten und der 35-Jährige - dem das Auto nicht gehört - zum ersten von mehreren Schlägen ausgeholt. Gegen beide wird ermittelt, gegen den einen wegen Sachbeschädigung, gegen den anderen wegen Körperverletzung.
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