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Justiz: Frühere Awo-Leitung auch wegen Untreue-Verdacht angeklagt

Justiz

Frühere Awo-Leitung auch wegen Untreue-Verdacht angeklagt

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    Gegen die frühere Leitung der Awo in Frankfurt und Wiesbaden ist Anklage wegen des Verdachts der Untreue und anderer Straftaten erhoben worden. (Symbolfoto)
    Gegen die frühere Leitung der Awo in Frankfurt und Wiesbaden ist Anklage wegen des Verdachts der Untreue und anderer Straftaten erhoben worden. (Symbolfoto) Foto: Boris Roessler/dpa

    Die frühere Leitung der Arbeiterwohlfahrt in Frankfurt und Wiesbaden ist jetzt auch wegen des Verdachts der Untreue und weiterer Straftaten angeklagt worden. Den drei Beschuldigten - darunter der 68 Jahre alte frühere Geschäftsführer der Awo Frankfurt, Jürgen Richter, sowie seine 66 Jahre alte Ehefrau, die bis Anfang 2020 Geschäftsführerin der Awo Wiesbaden war - würden insgesamt 262 Straftaten zur Last gelegt, die sie «als Täter oder Gehilfen bzw. Anstifter» begangen haben sollen, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt mit.

    Die Anklage stelle einen Schwerpunkt in der strafrechtlichen Aufarbeitung des Ermittlungskomplexes «Awo» dar, erklärte die Staatsanwaltschaft. Bei den Vorwürfen gehe es um «eigen- oder fremdnützige Untreue» durch den Abschluss von Scheinverträgen, unzulässige Kassenentnahmen, Kreditkartenzahlungen oder andere ungerechtfertigte Zahlungen.

    Der Anwalt von Jürgen Richter, Bernhard Lorenz, bezeichnete die Anklage als «sehr mutig» - so seien darin teils Vorwürfe enthalten, die vor anderen Gerichten bereits geklärt worden seien. Wieder andere Sachverhalte, die etwa vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt zur Sprache gekommen seien, seien in der Anklage nicht enthalten, dadurch sehe er sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt, sagte der Anwalt.

    Den Beschuldigten werden auch Betrug, Vereiteln der Zwangsvollstreckung, Bestechung und Begünstigung vorgeworfen. Mit der Anklageschrift sei auch die Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von insgesamt mehr als 2,5 Millionen Euro beantragt worden, erklärte die Staatsanwaltschaft.

    Das Landgericht Frankfurt am Main werde nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Zuvor war in einem weiteren Verfahren aus dem Ermittlungskomplex wegen des Verdachts des Betrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb von zwei Flüchtlingsunterkünften Anklage gegen die frühere Awo-Leitung erhoben worden. Hierzu sei noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens ergangen, erklärte die Behörde.

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