Vor dem Frankfurter Landgericht hat ein Prozess gegen zwei Männer begonnen, die mehrere Kinder missbraucht haben sollen. Die Staatsanwaltschaft wirft einem der beiden vor, zwischen 2009 und 2024 in Frankfurt und Offenbach drei seiner leiblichen Kinder und seinen Stiefsohn etliche Male missbraucht zu haben.
Der zweite Angeklagte, ein Freund des 44-Jährigen, soll viele der Taten gefilmt und ebenfalls sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Das jüngste Kind war bei Beginn der Taten vier Jahre alt.
Laut Anklage haben sich die beiden Männer 1999 in Offenbach kennengelernt und eine sexuelle Beziehung aufgebaut. Diese führten sie auch nach der Heirat des 44-Jährigen fort. Dieser ist leiblicher Vater von insgesamt sechs Kindern und Stiefvater eines weiteren Jungen.
Mit Geld für Missbrauch bezahlt
Beide Männer fühlen sich laut Staatsanwaltschaft von Männern sowie männlichen Kindern und Jugendlichen sexuell angezogen. Um diese sexuellen Präferenzen auszuleben, missbrauchte der heute 44 Jahre alte Vater der Kinder 2009 erstmals eines seiner Kinder. Davon erzählte er seinem Freund und schickte diesem Bildaufnahmen von der Tat. Daraufhin beschlossen sie, gemeinsam sexuelle Handlungen an den Kindern vorzunehmen.
In den folgenden Jahren sollen sie zahlreiche Male eines oder mehrere Kinder in den jeweiligen Wohnungen der Männer missbraucht haben. So sollen die Angeklagten die Kinder auch dazu gebracht haben, untereinander sexuelle Handlungen auszuführen. Zudem sollen die Vergewaltigungen mit Geldbeträgen von 30 bis 100 Euro oder Wertgegenständen belohnt worden sein.
Angeklagte müssen mit Sicherungsverwahrung rechnen
Die Ermittler kamen dem Freund des Vaters durch Hinweise auf kinderpornografische Inhalte im Netz auf die Spur. Bei Wohnungsdurchsuchungen fanden sie Datenträger und Smartphones sowie 251 kinder- und jugendpornographische Inhalte in Form von Bildern und Videos - unter anderem auch die von den Männern selbst erstellten Inhalte.
Beide Angeklagten sitzen seit Dezember 2024 in Untersuchungshaft in Frankfurt. Für den Prozess sind Termine bis Ende September angesetzt. Neben einer Freiheitsstrafe steht laut dem Vorsitzenden Richter auch eine Sicherungsverwahrung der Angeklagten im Raum.
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