Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Landtag: Gesetzentwurf zum Verfassungstreue-Check eingebracht

Landtag

Gesetzentwurf zum Verfassungstreue-Check eingebracht

    • |
    • |
    • |
    Das Landesparlament schlägt ein mehrstufiges Verfahren vor, um die Verfassungstreue von Mitarbeitern der Abgeordneten und Fraktionen zu überprüfen (Archivbild).
    Das Landesparlament schlägt ein mehrstufiges Verfahren vor, um die Verfassungstreue von Mitarbeitern der Abgeordneten und Fraktionen zu überprüfen (Archivbild). Foto: Arne Dedert/dpa

    Um Verfassungsfeinde aus dem hessischen Landtag fernzuhalten, haben die vier Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP einen gemeinsamen Gesetzentwurf in das Parlament eingebracht. Die Novelle geht auf einen Vorschlag von Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) zurück und zielt im Kern darauf ab, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fraktionen und Abgeordneten künftig auf ihre Verfassungstreue hin überprüfen.

    Nach einer ersten Selbstauskunft soll die Landtagskanzlei das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde einholen. Ein einfaches Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Im Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde sind zusätzliche Informationen aufgeführt, etwa der Widerruf eines Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis.

    Zudem können anlassbezogen zusätzlich Informationen beim Verfassungsschutz und beim Landeskriminalamt abgefragt werden. «Wird eine Mitarbeit in diesem Verfahren jedoch verweigert, muss der oder die Beschäftigte damit rechnen, von der Finanzierung ausgeschlossen zu werden», hatte Wallmann erläutert.

    Verfassungsfeinde sollen keine staatlichen Mittel bekommen

    «Aufgrund seiner zentralen Funktion, insbesondere bei der Kontrolle der Regierung, ist das Parlament ein mögliches Ziel für Angriffe verfassungsfeindlicher Kräfte», heißt es im gemeinsamen Gesetzentwurf der schwarz-roten Regierungsfraktionen sowie der oppositionellen Fraktionen von Grünen und FDP. Die Novelle solle auch verhindern, dass Verfassungsfeinde aus staatlichen Mitteln finanziert werden.

    AfD-Fraktion hat eigenen Entwurf vorgelegt

    Die AfD-Landtagsfraktion hatte einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt, der nach Angaben der Fraktion in Teilen auf der Initiative der Landtagspräsidentin beruht. Dem AfD-Entwurf zufolge soll es die Möglichkeit geben, von Fraktionsmitarbeitern ein einfaches Führungszeugnis einzuholen und – falls Eintragungen vorliegen – mit Einwilligung der betroffenen Person Einsicht in die zugrundeliegende Entscheidung zu nehmen. Regelungen zu einem möglichen Finanzierungs-Stopp für Mitarbeiter sind nicht vorgesehen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden