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Mietrecht: Kann der Vermieter mich abmahnen, wenn ich die Wohnung nicht heize?

Mietrecht

Kann der Vermieter mich abmahnen, wenn ich die Wohnung nicht heize?

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    Heizung im Winter ganz abdrehen? Warum das keine gute Idee ist.
    Heizung im Winter ganz abdrehen? Warum das keine gute Idee ist. Foto: Hannes P Albert, dpa (Symbolfoto)

    Gerade in der klirrend kalten Winterzeit dürfte die Heizfrage leicht zu beantworten sein. Schließlich kommt kaum ein Mieter bei Minusgraden auf die Idee, die Heizungsanlage komplett auszuschalten. Steigen die Temperaturen jedoch wieder bis über den Gefrierpunkt an, könnte der ein oder andere mit Blick auf die Heizkosten schon mal in Versuchung kommen, die Heizung auszuschalten und sich mit Teelichtern und zwei dicken Pullis warmzuhalten. 

    Doch ist es überhaupt mietrechtlich erlaubt, die Heizung im Herbst und Winter ganz herunterzudrehen? Kann der Vermieter hierauf eine Abmahnung aussprechen? Hier erhalten Sie die Antworten. 

    Heizen im Winter schützt vor Schimmelbefall

    Allgemein wird laut Verbraucherzentrale empfohlen, alle Räume eines Hauses oder einer Wohnung zu heizen, sobald die sogenannte Heizgrenze von 15 Grad erreicht ist. Daher sollte man bereits im Herbst mit dem Heizen beginnen. Denn sinken die Raumtemperaturen auf unter 16 Grad Celsius, bildet sich laut Verbraucherzentrale leichter Schimmel in der Wohnung.

    Doch damit nicht genug: Jeder Raum benötigt eine eigene Temperatur, wie das Umweltbundesamt auf seiner Seite erklärt. Beim Schlafzimmer empfiehlt das Ministerium demnach eine Temperatur zwischen 17 und 18 Grad Celsius. Einstellen kann man die Wärmeabgabe übrigens mit dem Heizungs-Thermostat

    Ist es mietrechtlich erlaubt, die Heizung im Winter auszuschalten?

    Grundsätzlich gilt: In Deutschland herrscht zu keinem Zeitpunkt im Jahr eine Heizpflicht. Allerdings gilt laut dem Versicherungsunternehmen Axa gleichzeitig die vertragliche Pflicht von Mieterinnen und Mietern, sorgsam mit der von ihnen angemieteten Wohnung umzugehen, was auch die Vermeidung von Frostschäden an Heizungs- und Wasserrohren und Schimmelbildung einschließt. Werden diese Vertragspflichten verletzt, kann das Konsequenzen haben. 

    Heizung im Winter ausschalten: Kann der Vermieter mich abmahnen?

    Verletzt die Mietpartei ihre Vertragspflichten, kann ein Vermieter jederzeit und sogar formlos eine Abmahnung aussprechen, wie die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte auf ihrer Website erklärt. 

    Ändert der Mieter sein Verhalten auch daraufhin nicht, könne laut der Kanzlei sogar die Kündigung sowie ein Schadensersatzanspruch seitens des Vermieters folgen. Der Berliner Mieterverein schreibt hierzu: "Kommt der Vermieter nach Abmahnung durch den Mieter seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Beheizung der Räume nicht nach, kann der Mieter unter Umständen auch Schadensersatz verlangen." 

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