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Nahost-Konflikt: Gaza-Demo in Frankfurt endgültig genehmigt

Nahost-Konflikt

Gaza-Demo in Frankfurt endgültig genehmigt

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    Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel bestätigte eine Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts (Symbolbild)
    Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel bestätigte eine Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts (Symbolbild) Foto: Swen Pförtner/dpa

    Die für Samstag in Frankfurt geplante Demonstration «United4Gaza» darf endgültig wie geplant stattfinden. Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel bestätigte eine Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts und kassierte damit das Verbot der Stadt in letzter Instanz.

    «Sofern die Stadt Frankfurt am Main befürchte, dass mit der deutlich erhöhten Emotionalisierung im Hinblick auf den Nahost-Konflikt eine erheblich erhöhte Gewaltaufladung einhergehe, sei es der Polizei möglich, zielgerichtet gegen einzelne Störer vorzugehen, um so das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit der übrigen Teilnehmer zu gewährleisten», hieß es zur Begründung.

    Angemeldet ist ein Demonstrationszug mit dem Titel «United4Gaza – Stoppt den Völkermord jetzt!» zwischen 15 und 21 Uhr. Nach Angaben der Anmelderin wollen bis zu 5.000 Menschen vom Hafenpark aus durch die Frankfurter Innenstadt ziehen.

    Stadt befürchtet «Eskalationsspirale»

    Die Versammlungsbehörde im Ordnungsamt der Stadt untersagte die Demo am Mittwoch als «potenziell antisemitische Versammlung». In der aktuell «äußerst angespannten Stimmung» zwischen pro-palästinensischen und pro-israelischen Aktivisten drohe eine «Eskalationsspirale».

    Die Anmelderin wandte sich mit einem gerichtlichen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Frankfurt - und bekam am Donnerstag Recht: «Ein solches Verbot ist bei der vorliegenden polizeilichen Gefahrenprognose nicht im Ansatz gerechtfertigt», teilte das Gericht mit. Für ein Verbot müsse eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehen. «Eine Bewertung von Meinungen, die durch Art. 5 GG geschützt werden, steht staatlichen Stellen nicht zu.»

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