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Nahost-Konflikt: Tausende zu Gaza-Demo in Frankfurt erwartet

Nahost-Konflikt

Tausende zu Gaza-Demo in Frankfurt erwartet

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    Bei einer Demo zum gleichen Thema in Berlin gab es viele Festnahmen (Archivbild).
    Bei einer Demo zum gleichen Thema in Berlin gab es viele Festnahmen (Archivbild). Foto: Michael Ukas/dpa

    In Frankfurt wollen am Samstag (ab 15.00 Uhr) Tausende Menschen für die Palästinenser auf die Straße gehen. Zur Demo «United4Gaza – Stoppt den Völkermord jetzt!» sind 5.000 Menschen angemeldet. Der Aufzug soll am Hafenpark im Ostend starten und am Roßmarkt in der Innenstadt enden.

    Die Frankfurter Polizei habe den Einsatztag intensiv vorbereitet, hieß es im Vorfeld. Die besondere Herausforderung sei, dass verschiedene Interessensgruppen mit konträren Ansichten und einem hohen Emotionalisierungsgrad aufeinandertreffen könnten.

    «Wir werden friedliche Versammlungen schützen, während wir bei jeder Form von Hass, Antisemitismus und Gewalt entschieden einschreiten», sagte der Frankfurter Polizeipräsident Stefan Müller.

    Stadt befürchtet Eskalationsspirale

    Bei einer Demo in Berlin im Juni mit dem gleichen Motto, zu der ebenfalls 5.000 Menschen angemeldet waren, kamen laut Polizei 12.000. Es gab 50 Festnahmen, fünf Menschen wurden verletzt.

    In Frankfurt hatte die Stadt erfolglos versucht, die Kundgebung als «potenziell antisemitische Versammlung» zu verbieten. In der aktuell «äußerst angespannten Stimmung» zwischen pro-palästinensischen und pro-israelischen Aktivisten drohe eine Eskalationsspirale, so die Befürchtung.

    Gerichte kassierten das Verbot

    Das Frankfurter Verwaltungsgericht kassierte die Verbotsverfügung und entschied, dass ein Verbot bei der vorliegenden polizeilichen Gefahrenprognose nicht im Ansatz gerechtfertigt sei. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel bestätigte die Entscheidung in letzter Instanz.

    Auch wenn die Stadt befürchte, dass mit der erhöhten Emotionalisierung im Hinblick auf den Nahost-Konflikt eine erhöhte Gewaltgefahr bestehe, könne die Polizei zielgerichtet gegen einzelne Störer vorgehen, um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit der übrigen Teilnehmer zu gewährleisten, so der VGH.

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