Tausende Menschen haben in Frankfurt gegen den Gaza-Krieg demonstriert. Nach Polizeiangaben versammelten sich rund 11.000 Menschen am Hafenpark - angemeldet waren ursprünglich 5.000.
Unter Sprechchören wie «From the River to the Sea - Palestine will be free» und «Freiheit für Palästina» setzten sich die Demonstranten mit Palästina-Flaggen und Protestplakaten in Bewegung. Das Motto der Demonstration war «United4Gaza – Stoppt den Völkermord jetzt!», die Strecke führte vom Frankfurter Osten bis zum Roßmarkt in der Innenstadt.
Ein Redner auf dem Lautsprecherwagen in der Spitze des Aufzugs habe den Holocaust sowie den Terroranschlag der Hamas vom 7. Oktober 2023 verharmlost, teilte die Polizei am Abend mit. Daraufhin sei ihm ein Redeverbot ausgesprochen worden. Weil er der Forderung der Einsatzkräfte, das Lautsprecherfahrzeug zu verlassen, nicht nachgekommen sei, sei er festgenommen worden.
Zudem wurden laut Polizei einzelne Personen auf das Vermummungsverbot hingewiesen. Vereinzelt seien Straftaten festgestellt worden, unter anderem bestehe der Verdacht der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Frankfurt wollte Demonstration verbieten
Bei einer Demo mit dem gleichen Motto in Berlin waren im Juni 5.000 Menschen angemeldet gewesen, laut Polizei kamen am Ende 12.000. Es gab 50 Festnahmen, fünf Menschen wurden verletzt. Nicht zuletzt deshalb gab es um die Demonstration in Frankfurt in den vergangenen Tagen immer wieder Diskussionen.
Die Stadt Frankfurt hatte erfolglos versucht, die Kundgebung als «potenziell antisemitische Versammlung» zu verbieten. In der äußerst angespannten Stimmung zwischen pro-palästinensischen und pro-israelischen Aktivisten drohe eine Eskalationsspirale.
Die Anmelderin wehrte sich mit einem Eilantrag gegen das Verbot der Demo und bekam beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Donnerstag Recht. Das Verbot sei bei der vorliegenden polizeilichen Gefahrenprognose nicht im Ansatz gerechtfertigt, teilte das Gericht mit. Für ein Verbot müsse eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehen. «Eine Bewertung von Meinungen, die durch Art. 5 GG geschützt werden, steht staatlichen Stellen nicht zu.»
Verwaltungsgerichtshof kippt Verbot
Zuletzt befasste sich dann der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel mit der Demonstration. Er entschied am Freitag, dass sie stattfinden darf. Es sei der Polizei möglich, zielgerichtet gegen einzelne Störer vorzugehen, um so das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit der übrigen Teilnehmer zu gewährleisten, hieß es zur Begründung.
Demo «Gegen Hass und Hetze» P
Es habe am Samstag auch eine Gegendemonstration gegeben, so die Polizei. 90 Teilnehmer seien unter dem Motto «Gegen Hass und Hetze» vom Opernplatz einen Rundkurs gelaufen - ohne besondere Vorkommnisse.


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