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Teilerfolg bei Fahndung: Friedhofsdiebstahl: Polizei identifiziert Tatverdächtigen

Teilerfolg bei Fahndung

Friedhofsdiebstahl: Polizei identifiziert Tatverdächtigen

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    Der untergetauchte Tatverdächtige soll sich wegen besonders schweren Falls des Diebstahls, Störung der Totenruhe und Sachbeschädigung verantworten müssen. (Symbolfoto)
    Der untergetauchte Tatverdächtige soll sich wegen besonders schweren Falls des Diebstahls, Störung der Totenruhe und Sachbeschädigung verantworten müssen. (Symbolfoto) Foto: Boris Roessler/dpa

    Rund zwei Wochen nach dem Diebstahl mehrerer wertvoller Gegenstände auf dem Friedhof im nordhessischen Baunatal hat die Polizei dank Zeugenhinweisen einen Tatverdächtigen identifiziert. Es soll sich um einen 44 Jahre alten Mann ohne festen Wohnsitz handeln, der sich zuletzt in Kassel aufhielt. Die Ermittlungen zu seinen ebenfalls untergetauchten mutmaßlichen Komplizen dauerten noch an, teilte die Polizei mit.

    Bei dem Diebstahl in der Nacht vom 10. auf den 11. Juli in Baunatal (Landkreis Kassel) hatten die Täter mit ihrem brachialen Vorgehen einen Gesamtschaden von 50.000 Euro angerichtet. Die Diebe hatten den Angaben zufolge Statuen und Schalen aus Kupfer oder Messing im Wert von rund 15.000 Euro aus den Grabsteinen herausgebrochen. Insgesamt waren 22 Gräber auf dem Friedhof im Stadtteil Rengerhausen betroffen.

    Angehörige sollen gestohlene Statuen zurückerhalten

    Die Polizei hat in einem Auto, das vermutlich als Fluchtfahrzeug benutzt worden war, mehrere teils beschädigte Gegenstände sichergestellt, die von dem Diebstahl vom Friedhof stammen sollen. Dabei handele es sich um Marienfiguren, Schalen, Statuen und Gedenktafeln, überwiegend aus Bronze, mit einem Gesamtgewicht von über 100 Kilogramm.

    Die Beamten haben nach Spurensicherung und Freigabe des Diebesguts inzwischen damit begonnen, die Angehörigen der betroffenen Gräber zu kontaktieren, um die Gegenstände zurückzugeben. Der nun ermittelte Tatverdächtige soll sich wegen besonders schweren Falls des Diebstahls, Störung der Totenruhe und Sachbeschädigung verantworten müssen.

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