Limburg gibt seinen umstrittenen Plan zur Tötung von 200 Stadttauben auf. Die Stadt habe keinen Widerspruch gegen einen Bescheid der Naturschutzbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg eingelegt, der der Stadtverwaltung eine Ausnahmegenehmigung für das Taubentöten verweigert hatte, teilte die Stadt mit und verwies auf geringe Erfolgsaussichten für einen solchen Schritt. Zuvor hatten Medien darüber berichtet.
«Die Stadt bleibt bei ihrer Einschätzung, wonach es sich bei den Stadttauben an einigen Hotspots der Innenstadt um Schädlinge handelt», erklärte die Stadtverwaltung. Deshalb sollte die Population laut einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und eines anschließenden Bürgerentscheids durch Einfangen und Töten reduziert werden. «Gleichzeitig ist die Stadt jedoch der Einschätzung, dass ein nun einzulegender Widerspruch nicht zu einer Genehmigung führt.»
Kritik an Bund und Land Hessen
Die Stadt sehe vor dem Hintergrund des bindenden Bürgerentscheids und der Auslegung des Artenschutzes «keine Handlungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum», hieß es weiter. Die Gesetzes- und Verordnungslage sowie deren Auslegung durch das Land Hessen bedeuten letztlich, dass der Zustand hingenommen werden müsse.
«Bund und Land bestreiten, dass durch Tauben ein "Problem" entstehen kann», kritisiert die Stadtverwaltung. «Die Stadt sieht das definitiv anders – aber ohne Änderung von Verordnungen und Gesetzen fehlen hier die Handlungsmöglichkeiten.»
Stadtverordnetenbeschluss und Bürgerentscheid
Damit ist vorläufig der Schlusspunkt hinter einem fast zwei Jahre lang ausgetragenen öffentlichen und oft emotional geführten Streit über den Umgang mit den Stadttauben der Domstadt gesetzt. Hintergrund ist ein Stadtverordnetenbeschluss vom November 2023 zur Dezimierung der Taubenpopulation in der Lahn-Stadt. Im Gespräch war damals eine Tötung der Tiere per Genickbruch.
Nach heftiger Kritik von Tierschützern und einer intensiven Debatte folgte im Juni vergangenen Jahres der Bürgerentscheid, bei dem sich eine Mehrheit der Stimmberechtigten für die Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses aussprach. Erst Mitte Mai hatte die Stadt deutlich gemacht, dass sie bei den Plänen für die Tötung der Tiere bleibe.
Behörde sieht keine «erhebliche Schäden» durch Tauben
Ende Juni wurde klar, dass die Stadt Limburg ihre Pläne zum Einfangen und Töten von 200 Stadttauben nicht umsetzen darf, weil die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Limburg-Weilburg der Stadt keine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilte. Vom Landkreis hieß es, da Stadttauben als wildlebende Tiere unter den Schutz der Bundesartenschutzverordnung fielen, wäre eine Ausnahmegenehmigung erforderlich gewesen.
Eine Ausnahmegenehmigung wäre laut Naturschutzbehörde nur in Betracht gekommen, wenn durch diese Maßnahme «erhebliche gemeinwirtschaftliche Schäden» abgewendet worden wären. Dies hätten die Antragsteller jedoch weder ausreichend dargelegt, noch seien solche relevanten Schäden «von Amts wegen ersichtlich» gewesen.
Tauben gelten nach Aufhebung von Erlass wieder als Wildtiere
Nach ursprünglichen Plänen Limburgs hätte das Einfangen und Töten der 200 Tauben am 22. April beginnen sollen. Im Rahmen einer Ausschreibung hatte die Stadt einen Anbieter dafür ausgewählt. Zu einer Auftragsvergabe kam es jedoch nicht, da kurz zuvor das hessische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium nach eigenen Angaben nach einer internen Überprüfung einen Erlass von 2022 aufgehoben hatte, wonach Stadttauben im besiedelten Gebiet nicht als wildlebende Tiere angesehen worden waren.
Nun galten die Tauben wieder als richtige Wildtiere im Sinne der Bundesartenschutzverordnung. Die Stadt hatte erklärt, die Aufhebung des Erlasses Ende März sei «plötzlich und ohne Begründung» erfolgt und für die Stadt nicht nachvollziehbar.
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