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Unternehmen: Bei Überprüfung der Coronahilfen ist längere Frist möglich

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Bei Überprüfung der Coronahilfen ist längere Frist möglich

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    Während der Corona-Pandemie mussten viele Geschäfte geschlossen bleiben (Archivbild).
    Während der Corona-Pandemie mussten viele Geschäfte geschlossen bleiben (Archivbild). Foto: Uwe Anspach/dpa

    Bei der Überprüfung der Corona-Soforthilfen bietet Hessens Wirtschaftsministerium nun nach eigenen Angaben Erleichterungen für die Unternehmen an. Sollten sie mehr Zeit für die Rückmeldung benötigen, könnten sie unkompliziert über eine Hotline oder ein Kontaktformular beim Regierungspräsidium Kassel eine Fristverlängerung beantragen, teilte Minister Kaweh Mansoori (SPD) in Wiesbaden mit. Die Überprüftung hatte bei Betrieben und Freiberuflern teils für Verunsicherungen gesorgt.

    Sollte sich im Einzelfall eine Rückforderung ergeben, dann seien unter anderem Ratenzahlungen oder eine Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Das Regierungspräsidium Kassel überprüft derzeit flächendeckend, ob die Corona-Soforthilfen für Betriebe und Freiberufler im Rahmen gewesen sind. Die Empfänger müssen über ein Online-Portal mitteilen, ob die Subvention ihren 2020 vermuteten Liquiditätsengpass einst überschritten hat. Eine etwaige Differenz muss zurückgezahlt werden.

    Verbände berichten von Sorgen in den Betrieben

    Nach früheren Angaben des Ministeriums sind zwischen März und Juni 2020 rund 106.200 Corona-Soforthilfen mit einem Volumen von rund 957 Millionen Euro ausbezahlt worden.

    Aus den Unternehmen kam Lob zu den Erleichterungen. «Angesichts der großen Verunsicherungen und Sorgen in unseren Betrieben ist es uns wichtig, dass Härten bei den Rückforderungen zumindest abgefedert werden», teilte der Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, Frank Dittmar, mit. Auch der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Hessen, Sven Rohde, äußerte sich erleichtert. Rückforderungen hätten viele hessische Handelsunternehmen zur Unzeit und ohne jede Vorwarnung erreicht.

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