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Urteil im «Teichprozess»: Falschaussage nach Teich-Unglück – Geldstrafe für Zeugen

Urteil im «Teichprozess»

Falschaussage nach Teich-Unglück – Geldstrafe für Zeugen

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    In dem Prozess ging es um Zeugenaussagen der beiden Angeklagten in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den damaligen Bürgermeister der Stadt Neukirchen. (Archivfoto)
    In dem Prozess ging es um Zeugenaussagen der beiden Angeklagten in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den damaligen Bürgermeister der Stadt Neukirchen. (Archivfoto) Foto: Uwe Zucchi/dpa

    Rund neun Jahre nach dem Tod dreier Kinder in einem nordhessischen Dorfteich hat das Landgericht Marburg zwei Angeklagte wegen falscher uneidlicher Aussage zu Geldstrafen verurteilt. Hintergrund des Verfahrens waren ihre Zeugenaussagen in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den damaligen Bürgermeister der Stadt Neukirchen wegen des Ertrinkens der drei Kinder, wie das Gericht mitteilte.

    Die Kammer sah es als erwiesen an, dass den Angeklagten bei ihrer Vernehmung vor dem Amtsgericht Schwalmstadt im Februar 2020 bekannt war, dass sich ein Versicherer im Mai 2014 kritisch zur Gefährdungslage des Teiches geäußert hatte. Dennoch hätten beide Angeklagten bekundet, eine Gefährdungslage sei ihnen unbekannt gewesen, teilte das Gericht mit. Die Kammer verhängte Geldstrafen von jeweils 90 Tagessätzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Freispruch für damaligen Bürgermeister

    Die drei Geschwister im Alter von fünf, acht und neun Jahren waren im Juni 2016 in dem Löschteich im Schwalm-Eder-Kreis ertrunken. Mindestens ein Kind soll beim Spielen ins Wasser gefallen sein, die anderen verunglückten beim Versuch, Hilfe zu leisten. Die Böschung war gepflastert und rutschig, so dass sich die Kinder nicht ans Ufer retten konnten.

    Der damalige Bürgermeister war im Jahr 2023 in letzter Instanz vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen freigesprochen worden.

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