Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Drohnen legen Flughäfen lahm: Wie die CSU Drohnen abschießen will

Verteidigungspolitik

Wer holt die Drohnen vom Himmel?

    • |
    • |
    • |
    An Flughäfen ist es verboten, Drohnen aufsteigen zu lassen.
    An Flughäfen ist es verboten, Drohnen aufsteigen zu lassen. Foto: Enrique Kaczor, dpa

    Nach dem Drohnen-Alarm am Münchner Flughafen und der daraus folgenden Unterbrechung des Luftverkehrs reagierte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder energisch. „Ab jetzt muss gelten: Abschießen statt Abwarten! Und zwar konsequent!“, erklärte der CSU-Vorsitzende. Die Polizei solle die Drohnen vom Himmel holen. Söder kündigte ein Schnellgesetz an, um ihr das Recht dazu zu verleihen. Doch wird sich die Sicherheitslage dadurch verbessern? Die Fragen und Antworten im Überblick.

    Wo dürfen keine Drohnen fliegen?

    In Deutschland sind Drohnen nicht verboten. Ein Flugverbot gilt für sie jedoch über kritischer Infrastruktur, also Kasernen, Krankenhäusern, Kraftwerken, Gefängnissen und Flughäfen. Auch das Überfliegen von Wohngrundstücken ist nicht erlaubt. Wer dagegen verstößt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Die Gefährdung des Luftverkehrs ist sogar mit Gefängnisstrafe bewehrt.

    Wer darf Drohnen abfangen?

    Grundsätzlich ist die Drohnenabwehr Aufgabe der jeweiligen Landespolizei. Die Bundespolizei ist allerdings für den Schutz von Flughäfen und Bahnhöfen verantwortlich. Im Falle eines militärischen Drohnenangriffs würde die Bundeswehr die Flugobjekte abschießen. Doch wenn irgendwo im Inland eine Drohne über kritischer Infrastruktur aufsteigt, ist ein Eingreifen der Streitkräfte bislang nicht vorgesehen. Die Konzentration der Armee auf die Landesverteidigung und Katastrophenhilfe ist eine Lehre aus der nationalsozialistischen Diktatur. Die Armee sollte nicht wieder Staat im Staate werden.

    Für eine Ausweitung der Bundeswehr-Befugnisse auf die Drohnenabwehr müsste das Luftsicherheitsgesetz geändert werden, das bisher zu Drohnen keine Regelung enthält. Einen Gesetzentwurf hatte das Bundeskabinett bereits im Januar beschlossen, aber weil die Ampel-Koalition seinerzeit schon geplatzt war, gab es im Bundestag keine Mehrheit mehr dafür. Den Streitkräften sollte gestattet werden, Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge anzuwenden, hieß es im Entwurf, wenn dadurch ein besonders schwerer Unglücksfall verhindert werden könne. Voraussetzung ist, dass die eigentlich zuständigen Polizeieinheiten zum Abfangen nicht in der Lage sind und um Amtshilfe bei der Truppe ersuchen. Die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes fand am Jahresbeginn keine Unterstützung von CDU und CSU. Damals lautete die Begründung: Auch die Verfassung müsse dafür geändert werden, um der Bundeswehr die nötige rechtliche Kompetenz zu verleihen. Plötzlich soll es aber ohne Änderung des Grundgesetzes gehen.

    Wie werden Drohnen abgefangen?

    Meist versuchen die Jäger mit einem Störsender, der aussieht wie eine Strahlenkanone, die Funkfrequenz zwischen Drohne und Piloten zu stören oder zu übernehmen. Gelingt das, steht das Flugobjekt schwebend am Himmel oder setzt zur Landung an. Drohnen können auch mit Abfangdrohnen bekämpft werden oder mit Kanonen, die Netze werfen. Die Bundeswehr verfügt über spezielle Zielsysteme aus Israel, die auf die Sturmgewehre montiert werden und mit deren Hilfe Soldaten auf die Drohnen schießen.

    Über Flughäfen ist der Einsatz von Schusswaffen besonders gefährlich, genauso wie herabstürzende Trümmer, weshalb dort versucht werden dürfte, mit Störsendern zu arbeiten. Sicherheitsexperten sehen hinter den gehäuften Drohnenüberflügen teilweise das Werk ausländischer Geheimdienste. Für einen Teil der Störfälle sind auch Hobby-Drohnenflieger verantwortlich, wie jüngst am Frankfurter Flughafen.  

    Welche Sicherheitsorgane verfügen über Ausrüstung und Ausbildung?

    Bundeswehr, Bundespolizei und einige spezielle Einheiten der Landespolizeien sind für die Drohnenabwehr ausgerüstet. Bayern will laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) Abfangdrohnen anschaffen. Die Bundespolizei soll eine eigene Staffel zur Drohnenjagd aufstellen, wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ankündigte. Er will auch ein nationales Drohnenzentrum einrichten, um die Anstrengungen zu koordinieren.

    Ein Polizeibeamter trägt einen schultergestützten Störsender zur Drohnenabwehr.
    Ein Polizeibeamter trägt einen schultergestützten Störsender zur Drohnenabwehr. Foto: Federico Gambarini, dpa

    Was sagt die Opposition?

    Anton Hofreiter (Grüne), Vorsitzender des Europa-Ausschusses im Deutschen Bundestag, fordert schnellstmöglich über eine notwendige Gesetzänderung zu klären, dass, wann und wie die Bundeswehr im Inland Amtshilfe leisten kann, wenn sich Drohnen illegal im deutschen Luftraum befinden. „Die Zuständigkeiten müssen zudem endlich und schnellstmöglich gebündelt werden. Bundespolizei, Landespolizei und Bundeswehr müssen klar abgestimmt agieren. Das Problem wurde viel zu lange nicht ernst genommen. Wir stehen bei der Drohnen-Abwehr nicht gut da.“ Hofreiter sieht den Nationalen Sicherheitsrat nun vor allem in der Pflicht. Dem Vorschlag von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) für ein gemeinsames Drohnen-Abwehrzentrum steht er dagegen skeptisch gegenüber: „Ob das der Weisheit letzter Schluss ist, muss sich erst zeigen.“

    Hofreiter, gerade an der Nato-Ostflanke in der estnischen Landeshauptstadt Tallinn zu Besuch, sieht das größte Problem allerdings in der wachsenden Unverfrorenheit Putins, der inzwischen glaube, die westlichen Demokratien herumschubsen zu können, wie ihm das passe: „Wir sind nicht mehr in Friedenszeiten. Russland führt einen hybriden Krieg gegen uns. Putin hat null Respekt.“ Auch Hofreiter findet deshalb: „Wenn man die Fähigkeiten hat, sollten wir russische Drohnen abschießen, wenn sie sich illegal im deutschen Luftraum befinden. Besser noch wäre abfangen. Am besten wäre aber, wenn Russland sich gar nicht trauen würde, diese Drohnen aufsteigen zu lassen, weil wir glaubhaft abschrecken. Das tun wir aber nach all den Jahren noch immer nicht.“

    Diskutieren Sie mit
    1 Kommentar
    Hans-Martin Hoffmann

    Verstehe ich alles nicht ganz - bei unserem ganzen Behördendickicht ist die Drohne vmtl. längst weg, bis die Polizei hinkommt, feststellt, dass sie sie nicht abwehren kann, die Bundeswehr benachrichtigt und nach Klärung, wer sich hinzubegeben hat, tatsächlich ein Abwehrtrupp am Ort des Geschehens eintrifft... ist das zum Totlachen gedacht, glauben die im Ernst, dass das so funktioniert oder ist das am Ende wirklich dafür gedacht, die Bundeswehr mit übergreifenden Kompetenzen auszustatten? Putin jedenfalls dürfte sich tatsächlich kaputtlachen angesichts dieses Gemähres - bei ihm würde so ein Ding wahrscheinlich vom nächstbesten Milizionär unter Einsatz einer MPi abgeschossen und ...(!) irgendwelche möglicherweise herumfliegenden Trümmer oder gar rechtliche Bedenken...

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden