Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Feinstaub: Wie viel Feinstaub darf ein Holzofen haben?

Feinstaub

Wie viel Feinstaub darf ein Holzofen haben?

    • |
    • |
    Holzöfen stoßen Feinstaub aus. Ab 2025 müssen bestimmte Grenzwerte gelten.
    Holzöfen stoßen Feinstaub aus. Ab 2025 müssen bestimmte Grenzwerte gelten. Foto: Florian Schuh, dpa (Symbolbild)

    Viele Menschen in Deutschland heizen im Winter mit Holz. So schön das Knistern auch ist, Holzöfen produzieren CO₂ und Feinstaub. Um die Emissionen zu reduzieren, wurde die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) 2010 noch einmal angepasst. Welche Feinstaubgrenzen für Holzöfen genau gelten, erfahren Sie im Artikel.

    Warum müssen Holzöfen nachgerüstet werden?

    Die 1. BImSchV wurde erlassen, damit der Ausstoß von Luftschadstoffen reduziert wird. Laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sollen vor allem Städte profitieren, in deren Atemluft zu viel Feinstaub enthalten ist. So soll in den Städten der Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub eingehalten werden. Lediglich an 35 Tagen darf dieser Grenzwert nach EU-Recht überschritten werden.

    Um das zu erreichen, wurde die Verordnung 2010 noch einmal angepasst, da sie nur für Holzfeuerungsanlagen über 15 Kilowatt Nennwärmeleistung sowie für Öl- und Gasfeueranlagen über elf Kilowatt Nennwärmeleistung genaue Grenzwerte enthalten hat. Da heutzutage viele Heizungsanlagen verbaut sind, die eine geringere Nennwärmeleistung haben, wurde die Verordnung auf alle Anlagen ausgeweitet.

    Wie viel Feinstaub darf ein Holzofen ausstoßen?

    Nach Angaben des 1. BImSchV müssen bestehende Holz- und Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 eingebaut wurden, den Grenzwert für Feinstaub von 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgasluft und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgasluftvolumen einhalten.

    Welche Holzöfen und Kamine von den neuen Regeln betroffen sind, lesen Sie hier. Wer einen entsprechenden Holzofen zu Hause hat, hat noch bis zum 31. Dezember 2024 Zeit diesen mit einem Filter nachzurüsten. Sollte das nicht möglich sein, muss der Ofen stillgelegt werden.

    Um nachzuweisen, dass der Ofen den geforderten Emissionsgrenzen entspricht, kann entweder eine Bescheinigung vom Hersteller oder vom Schornsteinfeger eingeholt werden.

    Übrigens: Wer sparsam mit Holz heizen möchte, muss ein paar Tipps beachten. Außerdem sollte auf die Holzart geachtet werden, denn nicht jedes Holz brennt gleich gut.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden