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Flüchtlinge: Visa für Afghanen - Gericht setzt Beschluss zunächst aus

Flüchtlinge

Visa für Afghanen - Gericht setzt Beschluss zunächst aus

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    Aktivisten fordern von der Bundesregierung die Fortsetzung des Aufnahmeprogramms. (Archivfoto)
    Aktivisten fordern von der Bundesregierung die Fortsetzung des Aufnahmeprogramms. (Archivfoto) Foto: Michael Brandt/dpa

    Im Streit um Visa für eine Afghanin und ihrer Familie zur Einreise nach Deutschland hat die Bundesregierung erreicht, dass ihnen die Dokumente zunächst nicht erteilt werden müssen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. Juli vorläufig ausgesetzt, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. So solle vermieden werden, dass Fakten vor einer endgültigen Entscheidung geschaffen würden.

    Diese beabsichtigt der zuständige 6. Senat nach Angaben des Sprechers so bald wie möglich, spätestens jedoch Ende August, zu treffen. Derzeit liefen jedoch noch Fristen für Stellungnahmen.

    Familie wartet in Pakistan auf Entscheidung

    Hintergrund ist der Streit um das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen. Im vorliegenden Fall geht es um Zusagen der Bundesregierung an eine Juradozentin und ihre 13 Familienangehörigen, die in Pakistan auf Visa warten.

    Das Verwaltungsgericht entschied in erster Instanz im Eilverfahren, die Bundesregierung habe sich «durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden». Von dieser freiwillig eingegangen Bindung könne sich Deutschland nicht lösen.

    Zudem gebe es keine Sicherheitsbedenken und die Identität der Menschen sei geklärt. Der Familie droht nach eigenen Angaben die Abschiebung nach Afghanistan, wo ihr Leben unter der Herrschaft der islamistischen Taliban gefährdet sei. Dies wurde aus Sicht des Gerichts glaubhaft dargestellt.

    Mehr als 2.000 warten auf ein Visum

    Die Bundesregierung hat Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung eingelegt. Darauf hat das OVG zunächst mit dem Zwischenbescheid reagiert.

    Das Bundesinnenministerium hatte betont, für Menschen im Verfahren, die sich in Pakistan aufhielten, werde die Unterbringung, Versorgung und Betreuung vor Ort durch die Bundesregierung organisiert. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes von Mitte Juni warten rund 2.400 Menschen in Pakistan darauf, dass sie ein Visum bekommen. Betroffen davon sind nach den Angaben etwa Menschen, die sich für Gleichberechtigung und Demokratie eingesetzt haben.

    Die Afghaninnen und Afghanen, die bereits eine Aufnahmezusage haben, fürchten, von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben zu werden. (Archivfoto)
    Die Afghaninnen und Afghanen, die bereits eine Aufnahmezusage haben, fürchten, von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben zu werden. (Archivfoto) Foto: Ebrahim Noroozi/AP/dpa
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    1 Kommentar
    Hans-Martin Hoffmann

    Tjaja, erst hieß es, Deutschland wird am Hindukusch verteidigt, jetzt wird Deutschland hier gegen die Verteidigten verteidigt, die im Heimatland um ihr Leben fürchten müssten, weil sie die Verteidiger unterstützt haben... hätten wir uns aus diesem Schlamassel von vorneherein herausgehalten, bin ich mir sicher, diese Folgen hätten wir uns nicht eingebrockt! Kann man nur hoffen, dass aus dieser Malaise wenigstens entsprechende Konsequenzen gezogen werden und die Bundeswehr nicht wieder mit Hurra in ein fremdes Land geschickt wird, obwohl völlig unklar ist, was - außer eine (korrupte) Marionettenregierung zu unterstützen - mit welchen Mitteln überhaupt erreicht werden soll. (Und wieviel Geld man da sparen könnte - Dr. G. spricht für diesen Fall von über 17 mrd € - dafür müssten aber ganz schön viele Bürgergeldbezieher/innen arbeiten geschickt werden!)

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