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Fragen aus dem Arbeitsrecht: Wie viele Stunden dürfen Werkstudenten arbeiten?

Fragen aus dem Arbeitsrecht

Wie viele Stunden dürfen Werkstudenten arbeiten?

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    Werkstudentin bei der Arbeit: Die 20-Stunden-Grenze darf maximal in 26 Wochen eines Jahres überschritten werden.
    Werkstudentin bei der Arbeit: Die 20-Stunden-Grenze darf maximal in 26 Wochen eines Jahres überschritten werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

    Maximal 20 Stunden pro Woche: Länger sollten Werkstudentinnen und -studenten nicht arbeiten, um ihren Studierendenstatus nicht zu verlieren. Zumindest werden einige Vorgesetzte nicht müde, das regelmäßig zu betonen. Doch in Wahrheit ist die Regelung gar nicht so streng, wie man annehmen könnte.

    Denn gerade in den Zeiten, die nicht als Uni-Zeit gelten - also zum Beispiel die Semesterferien, Wochenenden oder am Abend oder in der Nacht -, dürften Werkstudentinnen und -studenten grundsätzlich mehr als 20 Wochenarbeitsstunden anhäufen, sagt Kathrin Schulze Zumkley, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

    Darum ist es meist kein Problem, wenn in diesen Zeiträumen mal mehr Schichten als üblich anfallen sollten. Aber: Zum einen sollte das Studium davon nicht beeinflusst werden, zum anderen unterliegt die Regel einer wichtigen Einschränkung.

    Maximal in 26 Wochen - sonst gibt es Probleme

    Aus versicherungsrechtlichen Gründen darf die 20-Stunden-Grenze nämlich höchstens in 26 Wochen des Jahres übertroffen werden, so die Fachanwältin. Denn als Werkstudent ist man in der Regel versicherungsfrei. Überschreitet man die 26 Wochen, verliert man diese Freiheit.

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssten dann Beiträge - oder zumindest mehr als die studentischen Beiträge - für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abführen. Beiträge für die Rentenversicherung werden im Gegensatz dazu immer fällig.

    Zur Person: Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie sowie der Rechtsanwaltskammer Hamm.

    Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
    Kathrin Schulze Zumkley ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Foto: Britta Schröder/Ansichtssache Britta Schröder/dpa-tmn
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