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Restaurantgewerbe: Ab 2026 Steuerentlastung für Gastronomie und Pendler geplant

Restaurantgewerbe

Ab 2026 Steuerentlastung für Gastronomie und Pendler geplant

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    Ob die Gastronomen Steuererleichterungen weitergeben, ist fraglich. (Archivbild)
    Ob die Gastronomen Steuererleichterungen weitergeben, ist fraglich. (Archivbild) Foto: Sina Schuldt/dpa

    Die Gastronomie sowie Pendlerinnen und Pendler sollen vom 1. Januar 2026 an steuerlich entlastet werden. Das Bundesfinanzministerium brachte Gesetzesänderungen auf den Weg. Konkret soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. Die Pendlerpauschale soll auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht werden. Das sieht der Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 vor, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Entwurf ging in die interne Regierungsabstimmung.

    Das Ministerium setzt damit Vorhaben um, die CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag angekündigt haben.

    Weitergabe der Erleichterungen an Kunden fraglich

    Zur Umsatzsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie heißt es im Entwurf, Ziel der Maßnahme sei die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Außerdem sollten Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden, da gelieferte oder mitgenommene Speisen bereits dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. «Sowohl die Weitergabe der Steuersenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch zusätzliche Investitionen sind möglich», heißt es.

    Ob es zu Preissenkungen in Restaurants kommt, ist allerdings offen. In der ersten Jahreshälfte sind die Umsätze des Gastgewerbes im Vergleich zum ohnehin schwachen Vorjahreszeitraum noch einmal um 3,7 Prozent gesunken, hatte das Statistische Bundesamt berichtet. Die Branche setzt auf die Mehrwertsteuersenkung. Der Branchenverband Dehoga erklärte, nur die Rückkehr zur 7-Prozent-Mehrwertsteuer auf Speisen könne die «notwendige Luft zum Atmen» verschaffen. Auf flächendeckend sinkende Preise dürfe die Kundschaft nicht hoffen, so die Gewerkschaft NGG. Zum Jahresbeginn 2024 war der während der Corona-Pandemie gesenkte Mehrwertsteuersatz für Speisen wieder erhöht worden.

    Erhöhung der Pendlerpauschale

    Die Pendlerpauschale liegt aktuell für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke von der Wohnung zum Arbeitsplatz bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen.

    Bei Umweltverbänden stößt die nun geplante Erhöhung auf Kritik. BUND-Verkehrsexperte Jens Hilgenberg sagte, davon profitierten vor allem die oberen zehn Prozent der Einkommen. «Dass Menschen mit geringem Einkommen nur wenig oder gar nicht von der Erhöhung profitieren liegt daran, dass ihre Einkünfte so niedrig sind, dass sie keine Einkommensteuer zahlen und dementsprechend nichts absetzen können.»

    Weitere Entlastungen

    Geplant ist auch eine Anhebung der sogenannten Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Die Ehrenamtspauschale soll ab Januar von 840 Euro auf 960 Euro erhöht werden. Der Übungsleiterfreibetrag soll von 3.000 Euro auf 3.300 Euro angehoben werden - dies betrifft Tätigkeiten zum Beispiel von Sporttrainern, Chorleitern oder ehrenamtliche Pfleger. Damit will die Bundesregierung das ehrenamtliche Engagement stärken. Da der ehrenamtliche Einsatz auch mit Kosten verbunden sein könne, werden laut Entwurf auf Einnahmen ehrenamtlich Engagierter bis zu einem Freibetrag keine Steuern erhoben.

    Konflikt zwischen Bund und Ländern

    Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat den Änderungen zustimmen. Die Entlastungen sorgen laut Entwurf für Steuermindereinnahmen in Höhe von mehreren Milliarden nicht nur beim Bund, sondern auch bei den Ländern. Das dürfte erneut für Konflikte sorgen.

    Bei einem bereits beschlossenen «Wachstumsbooster» mit steuerlichen Entlastungen für Firmen hatte der Bund den Ländern milliardenschwere Kompensationen zugesagt - die Länder hatten dies verlangt, damit sie den Änderungen zustimmen.

    Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte aber bereits deutlich gesagt, er sehe keine Möglichkeiten des Bundes, die Länder bei der Erhöhung der Pendlerpauschale und der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie für Steuerausfälle zu entlasten. Dazu gebe es keine Spielräume. In der Finanzplanung des Bundes klaffen Milliardenlücken.

    Auch Pendler können mit Erleichterungen rechnen. (Archivbild)
    Auch Pendler können mit Erleichterungen rechnen. (Archivbild) Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
    Erleichterungen für Gastronomen in Sicht. (Symbolbild)
    Erleichterungen für Gastronomen in Sicht. (Symbolbild) Foto: Sina Schuldt/dpa
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