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Umstrittenes EU-Gesetz: Lang: Lieferkettengesetz nicht verwässern

Umstrittenes EU-Gesetz

Lang: Lieferkettengesetz nicht verwässern

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    Lang sagt: «Die Menschen wollen sich darauf verlassen können, dass ihr T-Shirt nicht von Kindern genäht wurde.» (Archivbild)
    Lang sagt: «Die Menschen wollen sich darauf verlassen können, dass ihr T-Shirt nicht von Kindern genäht wurde.» (Archivbild) Foto: Katharina Kausche/dpa

    Die Grünen-Politikerin Ricarda Lang macht im Koalitionszwist zum europäischen Lieferkettengesetz Druck auf die SPD. «Friedrich Merz darf das europäische Lieferkettengesetz nicht kaputt machen – und die SPD sollte nicht dabei zusehen, wie er das tut», sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa müssten sich darauf verlassen können, dass T-Shirts nicht von Kindern genäht und Handys nicht in Zwangsarbeit hergestellt würden.

    Das europäische Lieferkettengesetz wurde vergangenes Jahr beschlossen. Ziel ist, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Nach Kritik von Unternehmen sollen Teile der Richtlinie vereinfacht werden.

    Gesetz in Brüssel auf der Tagesordnung

    Am Montag wollen Vertreter der EU-Staaten in Brüssel über das Vorhaben sprechen. Nach einem aktuellen Vorschlag könnten sie sich unter anderem darauf einigen, dass künftig deutlich weniger Unternehmen von den Regeln betroffen sein sollen. Lang fordert: «Unter keinen Umständen sollte die Bundesregierung die vorgeschlagene Verwässerung des europäischen Lieferkettengesetzes mittragen.»

    Innerhalb der Bundesregierung gab es bereits offen Uneinigkeit darüber, wie mit dem EU-Gesetz umgegangen werden soll. Während Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gefordert hatte, die Richtlinie komplett abzuschaffen, verweist die SPD darauf, dass im Koalitionsvertrag stehe, dass man das EU-Lieferkettengesetz umsetzen wolle. Auch wenn es unter den EU-Staaten eine Einigung gibt, muss ebenfalls das Europaparlament Änderungen an dem Vorhaben zustimmen.

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