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BAD KISSINGEN: Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit: Verbot in Gefahr

BAD KISSINGEN

Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit: Verbot in Gefahr

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    Denn Bad Kissingen hat sich, wie andere Kommunen, mit einer Sondernutzungssatzung die Handhabe geschaffen, um an Brennpunkten gegen unerwünschten Alkoholkonsum und seine Folgen einschreiten zu können. Viele dieser Satzungen sind nun möglicherweise in Gefahr. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat entsprechende Regelungen der Stadt Freiburg Ende Juli für unwirksam erklärt.

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