Denn Bad Kissingen hat sich, wie andere Kommunen, mit einer Sondernutzungssatzung die Handhabe geschaffen, um an Brennpunkten gegen unerwünschten Alkoholkonsum und seine Folgen einschreiten zu können. Viele dieser Satzungen sind nun möglicherweise in Gefahr. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat entsprechende Regelungen der Stadt Freiburg Ende Juli für unwirksam erklärt.
BAD KISSINGEN