(st) Ein schönes Haus, ein dickes Auto, ein offenkundig vorbildliches Familienleben – noch vor Jahren schien der selbstbewusste Kaufmann aus dem Altlandkreis ein gemachter Mann zu sein. Dass hinter dem schönen Schein ein kriminelles Sein steckte, ahnte wohl niemand. Nun wurden dem Kaufmann und seinem Komplizen wegen Betrugs in 39 Fällen und falscher Versicherung an Eides statt in Würzburg der Prozess gemacht. Der Schaden: 6,8 Millionen Euro. Das Urteil: sechs Jahre und sieben Monate Haft für den Kaufmann, sechs Jahre und elf Monate für den Komplizen.
Die Masche der beiden 50-Jährigen funktionierte laut Staatsanwaltschaft so: Spätestens seit 2005 warben sie von Privatpersonen und einer bayerischen Versorgungskasse Geld ein. Sie versprachen, es zu einem Zinssatz von mindestens sieben bis neun Prozent bei Schweizer Großbanken anzulegen. Den Anlegern erklärten sie, dass ein Kapitalverlust ausgeschlossen sei. Das Geld sei über die Großbanken abgesichert.
Um sich selbst abzusichern, erwarben die Angeklagten jeweils zur Hälfte zwei Schweizer Aktiengesellschaften. Die nutzten sie zum einen wegen ihrer Anonymität für ihre kriminellen Geschäfte. Zum anderen aber, um den deutschen Finanzbehörden zu entgehen.
Denn beide waren offiziell privat pleite. Der Kaufmann, der einmal einen Möbelhandel geführt hatte, versicherte dies seit 2001 mehrfach eidesstattlich. Der zweite Angeklagte hatte bei einer deutschen Bank fast zwei Millionen Euro Schulden.
Das Geld der Anleger verwendeten die beiden in geringem Umfang für andere Risikogeschäfte. Auch zahlten sie im Sinne eines Schneeballsystems ältere Darlehen zurück.
Aber hauptsächlich gaben sie es für private Zwecke aus. So kauften sie 2005 drei Grundstücke in Wildflecken für 900 000 Euro. Mit fremdem Geld leisteten sie sich einen Porsche Cayenne und einen Mercedes CLK.
Damit ihnen niemand auf die Schliche kam, legten die Beschuldigten einem Steuerberater aus dem Altlandkreis vermeintliche Kontoauszüge und Anlageverträge der Schweizer Großbanken vor. Ein Kumpan hatte sie ihnen unter Verwendung falscher Briefköpfe angefertigt und unterschrieben. Der Steuerberater stellte die gewünschten Bescheinigungen aus.
Die wegen ähnlicher Taten vorbestraften Angeklagten schädigten ihre Anleger in 28 Fällen finanziell beträchtlich; in vier Fällen bis zur wirtschaftlichen Not. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.