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Auch Jäger nehmen Proben

Bad Brückenau

Auch Jäger nehmen Proben

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    Lkr. Bad Kissingen (ikr) Nach der Geflügelpest-Verordnung vom Oktober 2005 müssen bestimmte Geflügel-Bestände, die Tiere ganz oder teilweise im Freien halten, in regelmäßigen Abständen überprüft werden: Es müssen Blutproben entnommen und auf Antikörper gegenüber Influenza-Viren ("Vogelgrippe") untersucht werden. Im Landkreis Bad Kissingen betrifft das lediglich einen Betrieb im Altlandkreis Bad Brückenau, sagt Dr. Thomas Koy vom Kreis-Veterinäramt. Dort nehme man auch regelmäßig Proben.

    Untersucht werden müssen nur Betriebe, die insgesamt mehr als 100 Hühner, Enten oder Gänse im Freigehege haben, aber auch - unabhängig von der Tierzahl - alle gewerbemäßigen Züchter. In dem Hof im Landkreis werden die Tiere, in diesem Fall Gänse und Enten, zweimal im Jahr im Zuge der Schlachtung mit untersucht, so Koy weiter.

    Was Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf die Vogelgrippe angeht, gelte weiterhin die offizielle Risiko-Einschätzung des Dr. Friedrich-Löffler-Instituts (Insel Riems): Nachdem das Influenza-Virus im Februar zum ersten Mal bei Wildvögeln in Deutschland nachgewiesen wurde, entdeckte man in der Folge weitere 344 infizierte einheimische Wildvögel.

    Im Juni und Juli gab es keine neuen Fälle mehr, heißt es auf der Homepage des Instituts. Im August wurde das Virus bei einem verendeten Schwan im Dresdner Zoo entdeckt. Das Institut bewertet das Risiko einer Einschleppung des Virus in Nutzgeflügelbestände "weiterhin als hoch", da im Winter eine "erhöhte Dichte an Wildvögeln" in den ausgewiesenen Risikogebieten erwartet werden kann.

    Auch die Jäger seien angewiesen, ab und zu Wildtiere zu untersuchen, so Koy. Wenn ein Jäger zur Saison Wassergeflügel erlegt, beurteile er das Tier an Ort und Stelle. Bei Verdachtsmomenten entnehme er gleich eine Probe und schicke diese dann ans Landesuntersuchungsamt in Oberschleißheim. Das sei eine Art Screening: der Landkreis habe eine Vorgabe, wie viele Proben entnommen werden müssen.

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