Wenn die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung in Wiesbaden nicht noch durch das angekündigte Bürgerbegehren zu Fall gebracht wird, dann werden die Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken (HSK) Krankenhaus Nummer 54 der Rhön-Klinikum AG sein.
BAD NEUSTADT/WIESBADEN