Seit 1. Januar ruht die kassenärztliche Zulassung von Augenarzt Dr. Hans-Joachim Hofstetter. Und zwar auf seine Initiative hin, sagte er im Gespräch mit dieser Zeitung, für ein halbes Jahr, also bis zum 30. Juni 2012. Das bedeutet, dass in dieser Zeit nur Privatpatienten und Selbstzahler in der Praxis von Hofstetter in der Martin-Luther-Straße 1 behandelt werden.
Der Grund für diesen Schritt sei eine Honorarrückforderung in Höhe von mehreren Tausend Euro durch die Krankenkassen, begründet Hofstetter seinen Schritt. Ab 2009 bis 2011 solle er pro Quartal 3000 bis 4000 Euro zurückzahlen. Und das lehnt der Kissinger Augenarzt ab. Er habe Widerspruch eingelegt, ein Verfahren sei beim Sozialgericht München anhängig.
Nach mehr als 15 Jahren Praxisbudget, Regelleistungsvolumen und Kassengebühr wolle er sich nicht mehr vorschreiben lassen, welche Untersuchungen er an Kassenpatienten durchführen dürfe und welche nicht.
Vorwurf der Unwirtschaftlichkeit
Was wird dem Augenarzt vorgeworfen? Der Prüfstelle Ärzte Bayern sei bei einer Überprüfung aufgefallen, dass er nicht wirtschaftlich arbeite. Im Vergleich zu anderen Ärzten hätte er eine spezielle Untersuchung, nämlich die Gesichtsfelduntersuchung, überdurchschnittlich häufig bei Kassenpatienten durchgeführt, so Hofstetter.
Nach dem Regelleistungsvolumen, das die ärztliche Vergütung für gesetzlich Versicherte begrenzt, werde dies aber nur geringfügig vergütet, sagte Hofstetter. Doch für ihn stehe der Patient an erster Stelle, die Zuwendung und gründliche Untersuchung. Er sehe nicht ein, dass er dafür auch noch bezahlen soll. Deshalb habe er sich entschlossen, seine kassenärztliche Zulassung erst mal ruhen zu lassen.
Im März trete der Zulassungsausschuss der KV zusammen und entscheide darüber, ob es ab 1. Juli einen Weg zurück gibt oder „ob das, was wir jetzt machen, ein Dauerzustand ist“, also die Zulassung dauerhaft an die KV zurückgegeben wird.
Bis dahin sei er von der KV verpflichtet worden, weiterhin gesetzlich Versicherte zu behandeln. Ansonsten würden Disziplinarmaßnahmen gegen ihn eingeleitet.
Vorsorgeuntersuchungen, beispielsweise Glaukom- oder Netzhautvoruntersuchung, werde er natürlich auch bei Kassenpatienten durchführen, sagte Hofstetter. Die müssen gesetzlich Versicherte ohnehin selber bezahlen. Für Akutversorgung stelle er bei gesetzlich Versicherten 15 Euro in Rechnung.
Anfang Januar seien von seiner Praxis die Kassenpatienten angerufen und über die derzeitige Situation informiert worden, auch über die Vorsorgeuntersuchungen, so Hofstetter. Etwa 30 Prozent seiner Patienten hätten daraufhin abgesagt.
Trotz dieses Ärgers glaubt Hans-Joachim Hofstetter an die Rechtstaatlichkeit und damit an ein Weiterarbeiten mit kassenärztlicher Zulassung. Andernfalls würde das Auswirkungen auf seine derzeit zehn Mitarbeiter haben. Sie stehen zu ihm, sagte Hofstetter.