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Bad Kissingen: Bad Kissingen: Spielplatz bauen oder lieber Ablöse zahlen?

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Bad Kissingen: Spielplatz bauen oder lieber Ablöse zahlen?

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    Nach der Bayerischen Bauordnung müssen Bauherren künftig ab einer bestimmten Größe ihres Projekts Kinderspielplätze einplanen.
    Nach der Bayerischen Bauordnung müssen Bauherren künftig ab einer bestimmten Größe ihres Projekts Kinderspielplätze einplanen. Foto: Archiv Tim Groothuis

    Die Stadt will jetzt eine Spielplatz-Satzung erlassen. Bei der Diskussion im Bauausschuss am Mittwoch ging’s diesbezüglich auch um die Möglichkeit für Bauherren, die Errichtung eines solchen Areals für Kinder monetär abzulösen. Stefan Ziegler, Leiter der Bauverwaltung, hatte bestimmte Richtwerte für diese Ablöse berechnet.

    Am 1. Februar 2021 trat die novellierte Fassung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Kraft. Darin wird den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, eine solche Satzung festzulegen.  In diesen Statuten sollen grundsätzliche Rahmenbedingungen für Spielplätze, beispielsweise was die Ausstattung und den Unterhalt angeht, festgelegt werden. Genannt wird dort auch die Möglichkeit der Ablöse für den Bau eines Spielplatzes.

    Vertrag zwischen Stadt und Bauherr

    Die neue Satzung soll laut Ziegler für das gesamte Stadtgebiet der Kurstadt gelten. Laut BayBO muss ein ausreichend großer Spielplatz angelegt werden, wenn Gebäude mit mehr als drei Wohnungen gebaut werden. Die Pflicht, einen solchen Platz zu errichten, kann jedoch durch einen Vertrag zwischen Stadt und Bauherren abgelöst werden, sagte Ziegler.

    Grundlage für die Bemessung dieses Ablösebetrags bildet, nach Zieglers Angaben, die für einen Neubau geforderte Spielplatzgröße, die sich wiederum nach bestimmten Kriterien errechnet.

    Rechenbeispiele für Ablösebeträge

    Aufgrund vergleichbarer Baumaßnahmen hatte die Bauverwaltung zusammen mit dem Service-Management Rechenbeispiele aufgelistet. So wären für einen Neubau mit 1000 Quadratmetern Wohnfläche für einen potenziellen Spielplatz dann beispielsweise 15 000 Euro Ablöse zu entrichten. Bei 1500 Quadratmetern Wohnfläche würden schon 27 900 Euro in Rechnung gestellt.

    Zur Ablöse von Kinderspielplätzen sind Bauherren jedoch nicht verpflichtet. Wenn es nach Oberbürgermeister Dirk Vogel geht, sollten jedoch nicht überall "Alibi-Spielplätze" gebaut werden. Er hält die Ablösebeträge für "vertretbar", sagte er im Ausschuss.

    Verwendung der Mittel konkret formuliert

    Laut Gesetzgeber kann die Stadt die Ablösebeträge in den Haushalt einstellen und später für stadteigene Spielplätze oder aber für andere Jugendfreizeiteinrichtungen verwenden. Was die neue Bad Kissinger Satzung angeht, wollten die Bauausschussmitglieder diesen Sachverhalt, auf die Kurstadt bezogen, konkreter gefasst wissen.

    Letztendlich verständigte man sich, auf Vogels Vorschlag hin, auf die Formulierung, dass die Ablösebeträge nur als zusätzliche Mittel für die Herstellung und den Unterhalt von städtischen Spielplätzen zu verwenden seien, die vorrangig in der Nähe der Wohneinheiten liegen, für die die Ablöse gezahlt wurde.

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