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ALTLANDKREIS: Bafög-Betrug vom Gericht aufgedeckt

ALTLANDKREIS

Bafög-Betrug vom Gericht aufgedeckt

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    (swg) Weil eine Studentin aus dem Raum Hammelburg dem Amt für Ausbildungsförderung falsche Angaben über ihre Vermögensverhältnisse machte, muss sie nach einem Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro wegen Betrugs zahlen.

    Die zum Zeitpunkt des Antrags 19-jährige Frau hatte 2005 ein Studium an der Fachhochschule in Schweinfurt begonnen. Schon damals verfügte sie laut Gericht über ein privates Vermögen von 11 000 Euro. Die entsprechenden Depots und Konten hatte sie vor dem Bafög-Antrag aufgelöst. Sie habe damit Schulden bei ihren Eltern abzahlen und eine komplette Wohnung in Schweinfurt einrichten müssen, gab sie vor Gericht an.

    Dies nahm ihr die Richterin allerdings nicht ab. „Sie hätten die 11 000 Euro ganz klar für die Finanzierung ihres Studiums verwenden müssen“, machte sie der Studentin, die derzeit ihre Diplomarbeit schreibt, klar. Man könne als Studierender nicht über seine Verhältnisse leben.

    Nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und Gericht habe die Frau mit einer Menge betrügerischer Energie und entsprechendem Wissen gehandelt. Das zeige etwa die Formulierung des Schreiben an die Depotverwaltung. „Sie haben in diesen finanziellen Dingen sehr selbstständig und erfahren agiert.“

    Erwachsenenrecht

    Letzteres war der Hauptgrund, dass die Heranwachsende nach dem Erwachsenenstrafrecht geahndet wurde. Ein Jahr lang hatte sie zu Unrecht Bafög bezogen. Der Behörde war dadurch ein Schaden von über 5000 Euro entstanden. „Das ist sehr viel Geld“, bemerkte die Richterin. Zudem bedurfte es langer Recherchen, um den Betrug aufzudecken.

    Den Schaden hat die Studentin inzwischen beglichen. Mit dem Urteil zeigte die Richterin in letzter Minute eine gewisse Milde. Denn die Studentin entgeht damit gerade noch einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis, der bei 91 Tagessätzen beginnt. Die Staatsanwältin hatte sogar 100 Tagessätze gefordert.

    Die Angeklagte war bei dem Plädoyer der Anklägerin in Tränen ausgebrochen. „Da kann ich meine berufliche Karriere vergessen“, klagte die Frau, die derzeit bei einer Schweinfurter Firma angestellt ist. „Wer nimmt mich noch, wenn ich wegen Betrugs vorbestraft bin?“ Auch könne sie im Fall einer hohen Geldstrafe ihren für dieses Jahr noch geplanten Auslandsaufenthalt nicht antreten, monierte die Studentin, was ihr Nachteile im Job bringe.

    Doch das Verständnis der Richterin dafür hielt sich in Grenzen: „Da müssen Sie sich schon an die eigene Nase fassen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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