Nicht unumstritten war die Entscheidung der damaligen Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer , die Impfpflicht gegen Corona bei den Soldatinnen und Soldaten des Heeres einzuführen. Zwar ist die Pflicht seit Mai 2024 Geschichte, die Gerichte aber müssen sich noch immer mit dem Thema beschäftigen. So wie nun das Amtsgericht Bad Kissingen . Martin S.* wurde „Ungehorsam“ vorgeworfen, weil er sich dem Befehl widersetzte. Und weil er in seinem Kampf gegen die Spritze in Briefen an Vorgesetzte zu Drohungen griff, musst er sich auch der Nötigung verantworten.
Bad Kissingen