Die Reduzierung von Zivilpersonal durch den Truppenabbau sei nachvollziehbar, sagte Krüger laut einer Pressemitteilung der Standortverwaltung. Da jedoch wie in Wildflecken oder Ebern Arbeitsplätze wegfallen, entstehe Überhangpersonal, das anderswo unterzubringen ist. Dies sei in einem Tarifvertrag festgeschrieben. Trotzdem kann es zu einer Kündigung kommen, wenn Mitarbeiter sich einer Versetzung aus persönlichen Gründen widersetzen.
Private Gründe wie zum Beispiel ein Beschäftigungsverhältnis des Ehepartners oder Hausbesitz sind rechtlich gesehen keine Gründe, den angebotenen neuen und struktursicheren Arbeitsplatz auszuschlagen.
Unabhängig davon komme auf die Betroffenen eine enorme Belastung zu. Die Mitarbeiter verfügten in der Regel über geringes Einkommen, das in teuren Ballungsräumen, wie zum Beispiel München oder Stuttgart, ein Leben unmöglich mache. Neben der Schließung beziehungsweise Teilschließung von Standorten trifft die geplante Privatisierung von Aufgaben, die Mitarbeiter der Standortverwaltung um so härter.
Im Rahmen der Privatisierung soll jetzt noch bei der Standortverwaltung vorhandenes Personal von Privatfirmen mittels Personalgestellungsvertrages weiterbeschäftigt werden. Das Arbeitsverhältnis mit dem "Bund" bleibt so bestehen. Nicht benötigtes Personal muss anderweitig, entsprechend den Möglichkeiten des Tarifvertrages untergebracht werden, zum Beispiel durch Zahlung einer Abfindung oder Altersteilzeitarbeit oder Ausscheiden nach einer Härtefallregelung.
Von den Privatisierungsplänen des Bundesverteidigungsministers sind allein bei der Standortverwaltung Hammelburg zirka 350 Mitarbeiter betroffen. Es kommt hinzu, dass mit der Privatisierung auch gravierende Folgen für die heimische Wirtschaft nicht auszuschließen sind. Um Rationalisierungseffekte zu erzielen und nach der geltenden europäischen Vorschriftenlage, müssen Dienstleistungen von diesem Umfang, wie zum Beispiel die Pflege von Truppenübungsplätzen, künftig überregional ausgeschrieben werden. Es sei abzusehen, dass heimische Firmen möglicherweise nicht mehr so häufig wie bisher zum Zuge kommen. Das koste Arbeitsplätze und Steueraufkommen.
Bei militärischen Übungen gehe nicht nur die notwendige Nähe zur Truppe mit sofortiger Bedarfserfüllung verloren, so Krüger. Die Belange der Truppe würden sich den überörtlichen Planungen der privaten Firmen unterordnen müssen.
Lintner und Bold zeigten Verständnis für die Sorgen und wollen sich für Ausgleichsmaßnahmen einsetzen.