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Bad Kissingen: Besonderheit: Kreis Bad Kissingen nimmt Grundsteuer A ein

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Besonderheit: Kreis Bad Kissingen nimmt Grundsteuer A ein

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    Der Landkreis gibt bekannt, dass der Hebesatz für die Grundsteuer A im Jahr 2022 unverändert gilt.
    Der Landkreis gibt bekannt, dass der Hebesatz für die Grundsteuer A im Jahr 2022 unverändert gilt. Foto: Archivbild: dpa/Jens Büttner

    Die Grundsteuern A (für land- und forstwirtschaftliche Flächen) und B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) sind grundsätzlich Gemeindesteuern. Eine Gebietskörperschaft hat damit im Normalfall nichts am Hut. Im Landkreis Bad Kissingen gibt es aber Flächen, die keiner Kommune zuzuordnen sind (gemeindefreies Gebiet). Nach Angaben der Pressestelle im Landratsamt handelt es sich dabei ausschließlich um Waldgebiete, für die an den Landkreis Grundsteuer A zu entrichten ist. Der Landkreis erhält jährlich rund 36 200 Euro Grundsteuer A.

    Der Landkreis muss die Festsetzung dieser Grundsteuer öffentlich bekanntgeben. Im Normalfall gehen vonseiten des Kreises an die betroffenen Steuerpflichtigen Bescheide heraus. Das war jetzt Thema im Kreisausschuss. Der Hebesatz für diese Steuerart bleibt jedoch, wie in den Vorjahren, mit jeweils 340 Prozentpunkten der selbe, hieß es in der Sitzung. Also ändert sich nichts an den fürs Kalenderjahr 2022 zu zahlenden Beträgen.

    Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Kostenersparnis werden vom Landratsamt für 2022 keine Grundsteuerbescheide erteilt, hieß es in der Sitzung vom 4. Oktober. Mit der Bekanntmachung dieses Sachverhalts in der Kreisausschusssitzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn an diesem Tag schriftliche Bescheide zugestellt worden wären, hieß es im Ausschuss. Die Grundsteuer wird für Steuerpflichtige je zu einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2022 fällig. Der Landkreis erhält jährlich rund 36 200 Euro Grundsteuer.

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