(huhe) Das Amt des Bürgermeisters ist ein Job mit Zeitvertrag. Dieser kann zwar alle sechs Jahre verlängert werden bis zum Erreichen des Rentenalters. Doch was ist, wenn das Arbeitsverhältnis früher endet – von welcher Seite auch immer gekündigt? Wie sieht es mit der Versorgung der ehemaligen Ortsoberhäupter aus?
BAD NEUSTADT