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BAD KISSINGEN/HAMMELBURG: Ex-Soldat erhält Bewährungsstrafe für Volksverhetzung und Unterschlagung

BAD KISSINGEN/HAMMELBURG

Ex-Soldat erhält Bewährungsstrafe für Volksverhetzung und Unterschlagung

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    Bei einem Lehrgang in Hammelburg ereigneten sich vergangenes Jahr die Vorfälle, für die ein inzwischen aus der Bundeswehr entlassener junger Mann jetzt vom Amtsgericht zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt wurde.
    Bei einem Lehrgang in Hammelburg ereigneten sich vergangenes Jahr die Vorfälle, für die ein inzwischen aus der Bundeswehr entlassener junger Mann jetzt vom Amtsgericht zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Foto: Foto: Jens Wolf/dpa

    Die Strafe vom Kissinger Amtsgericht war für einen Ex-Soldaten die zweite in derselben Sache. Die erste war die Entlassung aus der Bundeswehr. Die traf ihn noch schwerer.

    Zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldauflage von 2000 Euro verurteilte das Gericht den 24-Jährigen und das muss er wohl einen glimpflichen Ausgang nennen. Denn bei dem Lehrgang, den der frühere Zeitsoldat vergangenes Jahr in Hammelburg absolvierte, war einiges an Gesetzesübertretungen zusammengekommen.

    Volksverhetzung wog schwerer

    Konkret warf die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann vor, bei dem Lehrgang eine Nebelhandgranate und Signalmunition unterschlagen zu haben. Die fand man danach in seinem Auto. Bei einer Durchsuchung in seiner Stube entdeckte man zudem einen Wurfstern, bei dem es sich um eine verbotene Waffe handelt. Wäre es allein darum gegangen, wäre er wohl mit einer Geldstrafe davongekommen. Schwerer wogen allerdings zwei Fälle von volksverhetzenden Äußerungen.

    Am 20. April 2017, fragte er einen anderen Soldaten in einem Hörsaal, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in provokativer Absicht, ob man „an Führers Geburtstag“, also am 20. April, „ein Ständchen singen könne“. Der Angesprochene habe nicht reagiert, doch am Abend stellte ihn ein anderen wegen der Bemerkung zur Rede. Den nahm der Angeklagte aber nicht ernst. Denn der ist aus seiner Sicht nur einer, der sich drehe wie „eine Fahne im Wind“.

    Justiziable Aussagen bei Diskussion

    Konfliktträchtiger wurde später eine Diskussion mit einem anderen Absolventen des Lehrgangs, in deren Verlauf er laut Anklage unter anderem Dinge gesagt haben soll wie das Judentum sei „eine Krankheit, die ausgerottet“ gehöre. Mit dem Widerpart in der Diskussion, so der Angeklagte, sei er von Anfang an nicht klargekommen. Der habe auch mal gesagt, er sei unter anderem zur Bundeswehr gegangen, um Leute mit rechter Gesinnung rauszudrängen.

    Der andere, er ist noch heute Soldat, bestritt das. Er finde aber, es gehöre zum Soldatsein, auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schwören. Und wenn jemand mit undemokratischen Ansichten drohe, Vorgesetzter und Vorbild für andere Soldaten zu werden, sei es seine „Pflicht, einzuschreiten“.

    Vorwürfe ohne Abstriche eingeräumt

    Der Angeklagte räumte die Vorwürfe der Anklage ohne Abstriche ein. Die härteste Strafe, sagte der 24-Jährige, der nach eigenem Bekunden bereits als Kind von einer Zukunft bei der Bundeswehr träumte, habe er durch die Entlassung aus der Bundeswehr schon vor einem Jahr erhalten.

    Der Staatsanwalt forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung plus Geldauflage von 2000 Euro. Der Verteidiger dagegen hielt den Tatbestand der Volksverhetzung für „noch nicht erfüllt“. Angesichts des Umstands, dass die Geschichte den Angeklagten die ganze Karriere bei der Bundeswehr kostete, plädierte er zwar für eine angemessene Geldstrafe wegen der Unterschlagungen und der Verletzung des Waffenrechts. Vom Vorwurf der Volksverhetzung könne man seinen Mandanten aber freisprechen.

    Vorbildfunktion als Soldat

    Die Richterin kam dem Ex-Soldaten angesichts mehrerer Punkte, die für ihn sprachen, zwar etwas entgegen. Volksverhetzung hielt sie aber in jedem Falle für gegeben. Angesichts von Sätzen wie dem zitierten über die „Krankheit, die ausgerottet“ gehöre, sagte sie zum Angeklagten: „Ich weiß nicht, was in Ihrem Gehirn vorgeht! Sie hatten eine Vorbildfunktion. Haben Sie überhaupt darüber nachgedacht, was Sie da redeten?“

    Korpsgeist

    Die Bundeswehr und die manchmal als rechts verschriene Gesinnung vieler Bundeswehrangehörigen saßen bei der Verhandlung nicht mit auf der Anklagebank. Das Stichwort Korpsgeist fiel trotzdem mehrfach. Der Verteidiger führte ihn als entlastenden Umstand ins Feld. Die Äußerungen hätten den „interpersonellen Bereich“ der Gruppe, die durch „Korpsgeist zusammengeschweißt“ sei, nicht verlassen.

    Der Soldat dagegen, der auf Befragung durch Vorgesetzte von den Äußerungen des Angeklagten erzählte, bekam eine andere Seite von Korpsgeist zu spüren. Bei einer Abschlussübung hätten, bis auf einen Kameraden, alle die sonst übliche Unterstützung beim Tragen schwerer Munition verweigert.

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