Martin M. geriet Ende 2013 in Konflikt mit dem Gesetz: An einem Samstagnachmittag war er mit Freunden unterwegs, am Vorabend hatten sie in der Disco gefeiert, am nächsten Morgen wurde mit Alkohol nachgelegt. Die Drei pöbelten Passanten an, sein Freund verletzte sogar einen Menschen. Martin M. hatte damit zwar nichts zu tun, wurde aber ausfällig und entblößte später seinen Hintern. Jetzt steht er vor Gericht, Anwalt hat er keinen. Weil er zum Tatzeitpunkt aber erst 19 war, steht ihm zumindest die Jugendgerichtshilfe zur Seite. Deshalb war er vor dem Gerichtstermin beim Jugendamt.
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