Wer im Deutschen ausdrücken will, etwas sei sehr schnell erfolgt oder jemand schnell herbei gekommen, bringt gern die Feuerwehr ins Spiel. Die Redewendung "wie die Feuerwehr" ist jedenfalls in aller Regel als Lob für besonders eilfertigen Einsatz zu verstehen. So ein Lob hat sich kürzlich die Feuerwehr Hausen verdient. Auf dem Weg zu einem Brand in der Hemmerichstraße war die Häusler Feuerwehr unterwegs "wie die Feuerwehr". Und wurde dabei geblitzt. Folgen für ihr Punktekonto muss die Stadtteilwehr deshalb nicht befürchten. Da ist sich Kommandant Bernd Czelustek sicher. Er saß bei dem Ereignis mit im LF8 der Häusler Wehr und sagt auf Anfrage spontan zur möglichen Tempoüberschreitung: "Das kann nicht viel gewesen sein."
89 PS bei 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
Dem 1990 angeschafften LF8 stünden lediglich 89 PS zur Verfügung, um ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen zu bewegen, berichtet Czelustek. Wenn seine Wehr angesichts dieser Motorisierung "ohne Anlauf", also ausgehend von Tempo 50 oder 60, den Anstieg des Rings von Hausen aus Richtung Stadt hochfahre, müsse sie froh sein, wenn der Wagen oben noch 30 Sachen drauf hat.
Außerdem habe es sich ja um eine Einsatzfahrt gehandelt. Und da gelten für Institutionen wie Polizei, Rettungskräfte, Feuerwehr oder Bundeswehr Sonderrechte. Diese Sonderrechte befreien von den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung, soweit das zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben "dringend geboten ist". Ausgeübt werden dürfen diese Sonderrechte laut StVO jedoch "nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung". Das aber steht in diesem Falle außer Zweifel.
Sonderrechte für Einsatzfahrzeuge
Christian Pörtner, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Bad Kissingen, bestätigt auf Anfrage, dass die Floriansjünger auf dem Weg zum Einsatz beim Brand in der Hemmerichstraße geblitzt worden sind. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden die Häusler aber nicht einmal einen Anhörungsbogen mit Bild bekommen, den sie sich als Erinnerung an die Fahrt kopieren und abheften könnten. Die Rechtslage sei da ganz eindeutig. Im Rahmen ihres Sonder- und Wegerechts dürften Fahrzeuge aus dem Blaulichtbereich bei Einsatzfahrten der Situation angemessen von den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung abweichen.
Moderate Abweichung
Bei der Geschwindigkeitskontrolle werde zwar jedes Fahrzeug geblitzt, das schneller unterwegs ist, als die Polizei erlaubt. Nach der Kontrolle würden die registrierten Fälle von Überschreitungen aber überprüft. Stellen die zuständigen Beamten schon dabei fest, dass die Wehr auf Einsatzfahrt war, bekommen die Betroffenen den Vorgang gar nicht zu Gesicht. Ansonsten müssten sie eben den Anhörungsbogen beantworten. Wenn da deutlich wird, die Wehr fuhr einen Einsatz und den sogar noch moderat, erledige sich die Sache auch.
Es komme übrigens gar nicht so selten vor, dass Fahrzeuge aus dem Blaulichtbereich bei Einsatzfahrten geblitzt werden, ergänzt Pörtner. Auch Polizeiautos seien immer wieder davon betroffen.