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Gegenleistung für Hilfe beim Kursaal

Bad Brückenau

Gegenleistung für Hilfe beim Kursaal

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    Dessen Begründung liegt im Dunkeln. Es gibt die Ansicht, König Ludwig I. habe beim Bau des Kursaalgebäudes, das zwischen 1827 und 1833 entstand, der Bevölkerung von Bad Brückenau und Umgebung versprochen, ihr bei kostenloser Mithilfe beim Bau das freie Schöpfrecht an den Heilquellen zu garantieren. Davon ist zum Beispiel Ria Hahn überzeugt. Die Einwohner der Orte haben umsonst die Sandstein-Blöcke für das Kursaalgebäude aus dem Spessart ins Staatsbad gefahren, berichtet sie. Andere gehen von Mithilfe beim Ausbau der Quellenfassung aus. Schriftliches über das von König Ludwig verliehene Recht ist offenbar nicht vorhanden.

    Ohne Zweifel aber konnten die Bürger das Wasser nutzen. Das zeigt die Tatsache, dass viele Bürger ein "Sauerbrönnskärrnje" besaßen, um das Heilwasser vom Bad in die Stadt zu transportieren. Das war in der Zeit vor dem Beginn der Motorisierung.

    Später gibt es schriftliche Hinweise auf das Schöpfrecht aus Ratsprotokollen der Stadt. Am 29. Mai 1876 etwa erließ das Gremium eine "Vorschrift über die Entnahmen von Mineralwasser aus den Quellen des Bades Brückenau." Diese Regeln wurden viele Jahre später, 1904, vom Brückenauer Bezirksamtmann von Waldenfels neu herausgegeben.

    Auch Ende des 19. Jahrhunderts war schon einmal der Versuch unternommen worden, den Bürgern das Wasser wegzunehmen. Der Stadtrat forderte deswegen 1897 den damaligen Badpächter Johann Georg Roth auf, das Wasser des Wernarzer Brunnens den hiesigen Einwohnern während der üblichen Füllzeit ungeschmälert zur Verfügung zu stellen.

    Offenbar hat Roth nicht so schnell aufgegeben oder er hat einen neuen Versuch gestartet. Denn zwei Jahre später, 1899, musste sich der Stadtrat wieder mit dem Thema Schöpfrecht an den Quellen beschäftigen. Diesmal ging es darum, dass Roth beabsichtigte, von der Wernarzer Quelle eine Leitung abzuzweigen und eine Füllstelle an der Straße einzurichten. Die Balustrade dieses Brunnenhauses sollte verschließbare Türen erhalten.

    "Da diese Vornahme eine Beeinträchtigung des Wasserbezugsrechtes der hiesigen Bewohner aus dem Wernarzer Brunnen in sich schließen, soll Einspruch bei der Regierung von Unterfranken erhoben werden. Wenn dieser vergeblich ist, ist der Rechtsweg zu betreten", heißt es im Stadtratsprotokoll.

    Sogar einen Rechtsanwalt suchte das Gremium bereits aus. Wenige Wochen später genehmigte der Stadtrat diesem die Kosten für die Einsichtnahme in Archivakten. Was der Anwalt gefunden hat, ist in den Protokollen nicht vermerkt. Sicher ist aber, dass der Pächter des Bades seine Pläne fallen ließ.

    Diese Streitigkeiten dürften mit ein Grund dafür gewesen sein, dass die Stadt die Erschließung eigener Quellen ins Auge fasste. Es gibt auch einen Beschluss, dass die Stadt das Schöpfrecht aus den Quellen des Bades ins Grundbuch eintragen lassen soll.

    Geschehen ist das vermutlich nicht. Denn ein Jahrzehnt später, 1909, war es der Sinnberger Sprudel, um den gestritten wurde. Der Stadtrat protestierte wegen der Beeinträchtigung des Schöpfrechtes. Die Sache wurde wieder einem Würzburger Rechtsanwalt übergeben. 1911 entschied der Stadtrat sogar, einen Prozess gegen den Fiskus um das Wasserbezugsrecht zu führen, also gegen den bayerischen Staat.

    Aus diesem Streit dürfte der Entwurf des Vergleichs stammen, auf den sich Stadt und Staat geeinigt hatten. Von dem Papier ist in den vergangenen Tagen wieder viel die Rede, weil es nie unterschrieben wurden. Nachdem das Schöpfen wieder möglich war, hat man sich vielleicht die teure juristische Prozedur der notariellen Beglaubigung gespart, vermutet Dieter Sternecker, Leiter des Kulturamts.

    Auch ohne Unterschrift wurden die festgehaltenen Bedingungen, wonach den Einwohnern von Brückenau, Riedenberg, Oberleichtersbach, Züntersbach und Zeitlofs (außer Detter) der Überschuss aus den Quellen zur Verfügung steht, vom Freistaat bis vor wenigen Tagen eingehalten. Früher floss das Wasser aus drei kupfernen Hähnen in einem Wasserentnahmehäuschen, dessen Reste erst dem Neubau der Mineralbrunnen AG weichen mussten. Später wurden die Zapfhähne in der 1950 gebauten Wandelhalle installiert.

    Der frühere Stadtheimatpfleger Leonhard Rugel glaubt aufgrund seiner historischen Aufzeichnungen, dass es ein altes Schöpfrecht der Brückenauer und der Einwohner der umliegenden Dörfer gibt. "Und die Stadt sollte darauf sehen, dass es erhalten bleibt", so seine Forderung.

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