Um den sperrigen Vorwurf des "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" ging es am Dienstag, 21. Mai 2024, vor dem Bad Kissinger Amtsgericht. Nur: Der Angeklagte erschien nicht. Wohnte er zuletzt in Bad Brückenau, geht die dortige Polizei davon aus, dass er vor dem Gerichtstermin untergetaucht ist.
Bad Kissingen