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Hammelburg: Hammelburg: Radikalschnitt in der Breslauer Straße erhitzt die Gemüter

Hammelburg

Hammelburg: Radikalschnitt in der Breslauer Straße erhitzt die Gemüter

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    Nicht mehr viel übrig ist nach einer Pflegeaktion an diesem Busch in der Breslauer Straße geblieben.  
    Nicht mehr viel übrig ist nach einer Pflegeaktion an diesem Busch in der Breslauer Straße geblieben.   Foto: Wolfgang Dünnebier

    Aufgebrachte Mieterinnen und Mieter gibt es aktuell in einem Wohnblock in der Breslauer Straße in Hammelburg. Ein Gartenfachbetrieb aus der Region hat mehrere Büsche in dem Quartier soweit zurückgestutzt, dass diese keinen Rückzugsraum für Vögel und anderes im Sinne der Artenvielfalt erwünschtes Gartengetier mehr bieten.

    Sorgsam haben Kritikerinnen und Kritiker der Aktion das Vorher und Nachher mit Fotos dokumentiert. Sie haben auch den Bund Naturschutz eingeschaltet, in der Hoffnung, dass hier künftig mit mehr Augenmaß vorgegangen wird.

    Radikaler Rückschnitt einer Hecke ist nur von Oktober bis Februar erlaubt 

    Auf Nachfrage dieser Redaktion stellt das Landratsamt klar, dass der radikale Rückschnitt einer Hecke laut Naturschutzgesetz nur von Oktober bis Februar erlaubt ist. Ausnahmen gibt es nur ganzjährig für einen sanften und schonenden Form- und Pflegeschnitt. Es geht bei den Beschränkungen um den Schutz der Vögel und ihrer Nester.

    Die Gewächse bieten Vögeln und Insekten ein Zuhause. Im Vorfeld sollte deshalb unbedingt das betreffende Gehölz auf Vogelnester kontrolliert werden. Denn wenn Vögel oder Nester in den Hecken entdeckt werden, müssen die Schnittmaßnahmen zurückstehen, dann muss der Heckenschnitt verschoben werden.

    "Verbot ist überwiegend bekannt" im Landkreis Bad Kissingen

    Was passiert bei Missachtung dieser Festlegungen? "Wenn Verstöße gemeldet werden, reagiert das Landratsamt. Verstöße werden nach dem Bundesnaturschutzgesetz mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro belegt", so Pressesprecherin Anja Vorndran. Gleichzeitig wartet sie mit einer guten Nachricht auf: "Den Bürgerinnen und Bürgern ist das Verbot überwiegend bekannt, daher halten sich die Beschwerden über übertriebene Schnittaktionen im Rahmen", bilanziert sie die Einschätzung ihrer Behörde zu der Thematik.

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