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Hochwassermarke an den Häusern

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Hochwassermarke an den Häusern

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    Hochwassermarke an den Häusern
    Hochwassermarke an den Häusern Foto: FOTO WOLFGANG DÜNNEBIER

    Aus diesem Grund ist das Landratsamt Bad Kissingen derzeit mit der Umsetzung einer Anlagenverordnung beschäftigt. Hierbei werden alle in den Überschwemmungsgebieten befindlichen Lagerstätten von Wasser gefährdenden Stoffen auf ihre ordnungsgemäße Lagerung überprüft. Verfügt ein Öltank beispielsweise nicht über doppelte Wände, muss dieser in einem Auffangbecken stehen. Werden Mängel festgestellt, ist der Hausbesitzer verpflichtet, diese zu beseitigen.

    Wegen der Flut von 1999 wollte der Landrat bereits bis 2002 eine solche Verordnung durchsetzen. Das geringe Interesse und die fehlende Öffentlichkeitsarbeit seinerzeit ließen dieses Projekt zunächst aber scheitern.

    Wie Werner Nöth, Sachbearbeiter im Wasserrecht des Landratsamtes, informiert, wird nach dem Jahrhunderthochwasser nun aber gehandelt. Das Wasserwirtschaftsamt Schweinfurt hat die betroffenen Gebiete bereits kartiert. Auf Grund der langjährigen Erfahrung und der zahlreichen Berechnungen der Vergangenheit mit dem Wasser entstand ein Plan mit eingezeichneten Hochwasser-Grenzen. Danach hat das Landratsamt die betroffenen Bürger ermittelt und angefragt, ob Wasser gefährdende Stoffe gelagert werden. Zu der darauf folgenden Bürgerversammlung kam rund die Hälfte der 60 angeschriebenen Personen, verweist Nöth auf die positive Resonanz. Proteste habe es nicht gegeben.

    Die schriftlichen Erklärungen der Besitzer liegen der Behörde bereits vor. Das Wasserwirtschaftsamt hat inzwischen in Aura und Euerdorf die Hochwassermarke gesetzt. Diese gibt an, welche Höhe die Wassermassen bei einem 100-jährigen Hochwasser erreichen. Von diesem Punkt aus werden nun alle betroffenen Anwesen angepeilt, um an jedem Haus eine eigene Hochwassermarke zu setzen. Anhand derer kann dann überprüft werden, ob der Tankraum innerhalb oder außerhalb der gefährdeten Zone liegt. Für diese Prüfung kann der Hausbesitzer selbst einen Prüfer beauftragen oder sich diesen über die Verwaltungsgemeinschaft vermitteln lassen.

    Ähnlich verhält es sich bei der Markierung der Gebäude. Das Anbringen der Marken kann selbst vorgenommen werden, vorausgesetzt man besitzt die richtige Nivellierungstechnik, oder von einem über die Verwaltung organisierten Fachmann. Die Kosten für die Markierung und die anschließende Prüfung beziffert Nöth auf 80 bis 120  Euro. Der Prüfungsbericht wird anschließend ans Landratsamt geschickt. Werden Mängel festgestellt, so müssen diese beseitigt und vom Hausbesitzer selbst bezahlt werden.

    "Aura und Euerdorf waren der Anfang solcher Überprüfungen", sagt Nöth. In den nächsten Wochen sind nun die Gemeinden Trimberg, Elfershausen, Langendorf und Westheim an der Reihe. Danach nimmt sich das Landratsamt die Gemeinden Diebach und Morlesau vor. Laut Schätzung liegt die Zahl der zu überprüfenden Lagerstätten im Saaletal bei 500.

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