Die Deponieverordnung des Bundes von 2002 sieht für Erdaushubdeponien strenge Auflagen vor. Nach einer Übergangsfrist, die im Juli 2009 endet, müssen die Bürgermeister im Landkreis entscheiden, wie sie mit ihren 18 Deponien verfahrenOffenbar glauben die meisten Gemeindechefs, dass sie reine Erdaushubdeponien vor der Haustüre haben. Im Landkreis gibt es aber kaum Standorte, an denen reines Erdmaterial verfüllt ist, heißt es von Seiten des Landratsamts.