In der Liste der geschützten Bau- und Bodendenkmäler Bad Kissingens steckt eine Menge Arbeit. Das merkt man daran, dass die so genannte Nachqualifizierung der Sammlung immer noch nicht ganz fertig ist. Die Stadt wartet bereits seit einer Weile auf das Ergebnis der Aktualisierung. Dabei will das Landesamt feststellen, ob die Baudenkmäler noch bestehen, ob die bestehenden überhaupt noch schützenswert sind und ob neue aufgenommen werden müssen.
Natürlich hat die Länge der Bearbeitung auch mit der Länge der Liste zu tun. 406 Baudenkmäler führt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege im Falle Bad Kissingens insgesamt auf. Das ist eine stattliche Zahl. Dazu kommen 30 Bodendenkmäler.
Abstimmung mit der Stadt
Große Überraschungen wird die Nachqualifizierung für Bad Kissingen wohl nicht ergeben. Das ist an dem im Internet dargestellten Stand der Dinge bereits abzulesen. Ein paar Kandidaten, die früher noch nicht zu den geschützten Gebäuden zählten, kann man dort zwar bereits entdecken. Doch hat sich das Landesamt für Denkmalpflege darüber noch nicht mit der Stadt Bad Kissingen abgestimmt. Ob ein am Rande des Bahnhofgeländes gelegener Güterschuppen, ein Wohnhaus an der Kurhausstraße oder ein weiteres Wohnhaus an der Winkelser Straße wirklich neu auf die Liste kommen, steht deshalb noch nicht endgültig fest.
Noch nicht hergestellt ist das Benehmen mit der Stadt laut Landesamt für Denkmalpflege auch in Sachen Neumann-Flügel des abgerissenen Kurhaushotels. Sorgen machen müssen Denkmalfreunde sich aber nicht. Das Kultusministerium hat ihn bereits im September für unverzichtbar erklärt. Das wurde damals bekannt, weil die Staatsregierung damit begründete, warum sie nicht auf den Vorschlag der Stadt einging, den Flügel für einen großen Hotelneubau zur Verfügung zu stellen.
Bereits nachqualifiziert und laut Denkmalkarte im Internet weiterhin für schutzwürdig erachtet, haben die Denkmalschützer allerdings das Marinekurlazarett an der Kurhausstraße. Noch nicht nachqualifiziert ist dagegen die Burgruine Botenlaube. Möglicherweise liegt das aber, ebenso wie zum Beispiel bei einer Reihe von Bildstöcken im Stadtgebiet, die denselben Vermerk tragen, lediglich daran, dass der Prozess noch nicht abgeschlossen ist.
Dionysiusklösterchen
Widersprüchlich sind die Angaben im Falle der früh- bis spätmittelalterlichen Klosterwüstung Brachau und der Kapellenwüstung St. Dionysius hinter Kleinbrach. Auf der online angebotenen Liste, heißt es, diese Bodendenkmal sei nachqualifiziert. Im Denkmal-Atlas dagegen steht, das Benehmen mit der Stadt sei noch nicht hergestellt.