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Bad Kissingen: Frist endet: Höchste Zeit für den Heckenschnitt

Bad Kissingen

Frist endet: Höchste Zeit für den Heckenschnitt

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    Marius Hillenbrand vom Landschaftspflegeservice Herkt lenkt einen ferngesteuerten Aufsitzmäher. Auch in der Wacholderheide bei Münnerstadt laufen jetzt die letzten Pflegearbeiten, bevor im März Tiere und Vegetation besonderen Schutz genießen.
    Marius Hillenbrand vom Landschaftspflegeservice Herkt lenkt einen ferngesteuerten Aufsitzmäher. Auch in der Wacholderheide bei Münnerstadt laufen jetzt die letzten Pflegearbeiten, bevor im März Tiere und Vegetation besonderen Schutz genießen. Foto: Heike Beudert

    Emsige Betriebsamkeit herrscht derzeit in öffentlichen Parks, entlang von Feldrainen oder sogar in Naturschutzgebieten. Vielerorts sind dort Pflegetrupps im Einsatz. Denn wer jetzt nicht den nötigen Gehölzschnitt erledigt, muss bald Monate lang warten, bis er wieder Hecken und Bäume ordentlich stutzen darf. Ab 1. März beginnt die Schonzeit für Gehölze. Diese Vorschrift betrifft nicht nur den öffentlichen Raum, sondern jeden privaten Garten. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt dies einheitlich. Zwischen 1. März und 30. September gilt ein Fäll- und Schnittverbot für Bäume, Gehölze und Hecken.

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