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BAD KISSINGEN: Laudenbach im Fokus der Ermittler

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Laudenbach im Fokus der Ermittler

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    Im Fokus der Ermittler: Karl Heinz Laudenbach, Ex-OB von Bad Kissingen, ist in Untersuchungshaft genommen worden.
    Im Fokus der Ermittler: Karl Heinz Laudenbach, Ex-OB von Bad Kissingen, ist in Untersuchungshaft genommen worden. Foto: Foto: Archiv Siegfried Farkas

    Kurz bevor Karl Heinz Laudenbach 2008 seinen Abschied als Oberbürgermeister aus dem Bad Kissinger Rathaus nahm, berichtete er noch stolz, welche Kur-Immobilien unter seiner Ägide neue Besitzer bekommen hätten. „Auslandsaktivitäten des OB zeigen weitere Erfolge: Victoria und Fürstenhof verkauft“, ließ er in dicken Lettern in das vom Rathaus herausgegebenen Stadtblatt schreiben.

    Ob der frühere OB über die damaligen Transaktionen heute noch ebenso denkt, ist fraglich. Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt gegen ihn und weitere Personen im Zusammenhang „mit dem im Jahr 2008 erfolgten Erwerb zweier Immobilien in Bad Kissingen durch eine schweizerische Gesellschaft“.

    Laudenbach wurde am Mittwoch festgenommen, der Ermittlungsrichter erließ am Donnerstag Haftbefehl. Der namentlich offiziell nicht genannte frühere Amtsträger „befindet sich in Untersuchungshaft,“ bestätigte Oberstaatsanwalt Frank Gosselke in Würzburg auf Anfrage.

    Im politischen Bad Kissingen schlug die Nachricht hohe Wellen. Oberbürgermeister Kay Blankenburg teilte den Vorgang am Mittwochabend in einem knappen Schreiben den Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen mit.

    Blankenburg berichtete darin, Staatsanwaltschaft Würzburg und Kripo Schweinfurt hätten in Bad Kissingen Durchsuchungen vorgenommen. Auch Räume der Stadtverwaltung seien betroffen gewesen. Besonders kam es ihm darauf an, dass sich das Ermittlungsverfahren „weder gegen die Stadt Bad Kissingen noch gegen aktuelle Amts- oder Mandatsträger der Stadt“ richte.

    Auch Rathaus durchsucht

    Am Donnerstag teilte die Staatsanwaltschaft dann mit, es werde nicht nur gegen einen ehemaligen Amtsträger ermittelt, also Laudenbach, sondern gegen mehrere Personen. Durchsucht worden seien zahlreiche Objekte im In- und Ausland. Es bestehe der Verdacht, dass der Amtsträger „finanzielle Zuwendungen in sechsstelliger Höhe entgegen genommen“ habe. Auch Steuerhinterziehung stehe im Raum.

    In Bad Kissingen interessierten sich die Ermittler von Staatsanwaltschaft, Polizei und Steuerfahndung nicht nur für das Rathaus, sondern auch für das Hotel Kaiserhof Victoria. Im Fokus haben die Ermittler dem Vernehmen nach auch den Fürstenhof. Der Projektbetreuer der Eigentümer für das Objekt wusste auf Anfrage am Donnerstag aber nichts von einer Durchsuchung. Das Anwesen steht bekanntlich zurzeit auch leer.

    Ebenso wie das Rathaus, legten auch die Vertreter anderer in der Kurstadt durchsuchter Objekte Wert auf die Feststellung, dass der aktuelle Betrieb und aktuell Verantwortliche mit den Vorwürfen nichts zu tun hätten. Auch ein früherer Weggefährte des 2002 als parteiloser Kandidat der CSU zum OB gewählten Laudenbach erklärte, er habe zum fraglichen Zeitpunkt mit den Vorgängen nichts mehr zu tun gehabt.

    Durchsucht worden sein sollen auch Privatanwesen des früheren Oberbürgermeisters, nicht nur in Bad Kissingen. Bekanntlich war Laudenbach vor seiner Amtszeit als Kissinger Oberbürgermeister Kriminaldirektor beim Landeskriminalamt.

    Die Objekte, deren Verkauf an unterschiedliche ausländische Investoren Laudenbach 2008 als „großen Erfolg“ bewertete, haben wirtschaftlich große Bedeutung für Bad Kissingen. Das Victoria liegt an prominenter Adresse gegenüber der Wandelhalle. Beim Fürstenhof hegt die Stadt nach wie vor die Hoffnung, dass es aus seinem jetzigen Zustand als Dornröschenschloss erwacht und zum Luxus-Hotel-Resort ausgebaut wird.

    Laudenbach nahm sich den Schweinfurter Rechtsanwalt Dr. Michael Schulze als Verteidiger. Der war nach eigenen Angaben am Donnerstag den ganzen Tag in der Angelegenheit unterwegs. Zu der Frage, ob und wie sich Laudenbach den Ermittlern gegenüber zum Tatvorwurf geäußert habe, sagte der Anwalt nichts. Aber für seinen Mandanten gelte die Unschuldsvermutung. „Ich gehe davon aus, dass sich die Vorwürfe nicht in Gänze bestätigen.“ Im Umkehrschluss könnte das aber auch heißen, dass zumindest an einem Teil der drei Vorwürfe (Bestechung, Geldwäsche, Steuerhinterziehung) etwas dran sein könnte.

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