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Schweinfurt: Mordprozess: Das Messer war nicht tödlich

Schweinfurt

Mordprozess: Das Messer war nicht tödlich

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    Der Rechtsmediziner hat sein Gutachten im Schweinfurter Mordprozess gegen den Angeklagten Daniel S. (rechts) - hier mit einem seiner Verteidiger - erstattet.
    Der Rechtsmediziner hat sein Gutachten im Schweinfurter Mordprozess gegen den Angeklagten Daniel S. (rechts) - hier mit einem seiner Verteidiger - erstattet. Foto: Stefan Sauer

    Am zweiten Verhandlungstag schon hat der Gerichtsmediziner aus Würzburg berichtet, woran die 27-jährige Frau gestorben ist, die der 29-jährige Angeklagte am 8. März letzten Jahres in einem Hausflur in Bad Kissingen lebensgefährlich verletzt hatte. Demnach waren nicht die 22 Messerstich- und Schnittverletzungen todesursächlich, die er seiner Lebensgefährtin mit einem Küchenmesser zugefügt hatte. Diese seien bis auf vier alle oberflächlich gewesen, weil ihr alle diese Verletzungen mit der abgebrochenen Messerklinge beigebracht wurden.    

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