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BAD KISSINGEN: Nachbar bekommt Geld für Schaden an Thujahecken

BAD KISSINGEN

Nachbar bekommt Geld für Schaden an Thujahecken

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    Im Januar 2011 sollen in einer Ortschaft im Landkreis Tiere eines Schafhalters widerrechtlich auf dem Nachbargrundstück geweidet und dort die Thujahecken angeknabbert haben (wir berichteten). Der Nachbar forderte daraufhin Schadenersatz. Der Schafhalter versäumte dann die Einspruchsfrist, weil er die Post des Gerichts seinen Angaben zufolge später und erst auf Umwegen erhalten habe.

    Die Angelegenheit wurde im Herbst zweimal vor Gericht verhandelt. Am 5. Dezember verkündete der Richter nun seine Entscheidung: Das Versäumnisurteil wird aufrechterhalten, das heißt, die Schadenersatzforderung des Nachbarn ist gültig. Der Streitwert wird auf 1675,60 Euro festgesetzt. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen.

    Der Fall hatte sich unübersichtlich gestaltet. In den beiden vorausgegangenen Verhandlungen konnte nicht geklärt werden, wann wie viele Schafe an welchen Hecken geknabbert hatten. Es war vor Gericht auch nicht herauszufinden, wie die Tiere durch den Zaun zum Nachbarn gekommen waren. Etliche Zeugen mussten bemüht werden.

    Ein Mann zum Beispiel sagte aus, er habe schon früher einmal beobachtet, wie Jugendliche nachts die Gattertüre aufgemacht hätten, so dass die Tiere überallhin laufen konnten. Ein anderer Zeuge hatte die Schafe im Januar 2011 tatsächlich beim Nachbarn an den Thujaecken fressen sehen.

    Der Anwalt des beklagten Schafhalters bezweifelte aber, dass Schafe Thujahecken überhaupt vertragen, weil diese nämlich giftig seien. Ein daraufhin bestellter Sachverständiger sagte jedoch aus, dass Schafe an Thujaheckengrün nicht sterben können. Er wollte deshalb auch nicht ganz ausschließen, dass die Tiere tatsächlich an den Büschen gekieft hatten.

    Der Landschaftsgärtner, den der Nachbar nach dem Vorfall mit den Schafen beauftragt hatte, die Hecken zu begutachten und durch neue Büsche zu ersetzen, hatte ebenfalls bezeugt, dass die Pflanzen zerstört waren.

    Gegen Ende der zweiten Verhandlung am Bad Kissinger Amtsgericht hatte der Richter mehrfach versucht, die beiden Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. Der Kläger beharrte jedoch auf einer Entscheidung.

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