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Bad Kissingen: Zwei Stiche mit dem Küchenmesser: Angriff oder Notwehr?

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Zwei Stiche mit dem Küchenmesser: Angriff oder Notwehr?

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    Den Erbschein müssen Erben beim Nachlassgericht beantragen - also beim Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen.
    Den Erbschein müssen Erben beim Nachlassgericht beantragen - also beim Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen. Foto: Nicolas Armer/dpa

    Auf der rechten Seite des Saales sitzt die Angeklagte neben ihrem Anwalt. Gefasst schildert sie die Ereignisse im September 2024, die zu diesem Verfahren geführt haben: „Wir waren beim Griechen und hatten zu viel getrunken. Nachdem ich meine Tochter ins Bett gebracht hatte, haben wir uns gestritten. Ich wollte nur, dass er wegbleibt, ich wollte ihn nicht verletzen.“

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