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NÜDLINGEN: Nüdlingen fördert den Ausbau klimaschonender Stromerzeugung weiter

NÜDLINGEN

Nüdlingen fördert den Ausbau klimaschonender Stromerzeugung weiter

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    Die Förderrichtlinie zum Einbau von Photovoltaikanlagen gilt nun bis zum 31. Dezember 2024.
    Die Förderrichtlinie zum Einbau von Photovoltaikanlagen gilt nun bis zum 31. Dezember 2024. Foto: Foto: dpa/Laura Ludwig

    Im Dezember hatte der Nüdlinger Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die bereits bestehenden Förderrichtlinien für den Bau von Photovoltaikanlagen und Regenwasserzisternen für die bis Ende 2024 geplante Verlängerung redaktionell zu überarbeiten. Die verbesserten Entwürfe wurden nun am vergangenen Dienstag vom Ratsgremium verabschiedet.

    Die überarbeitete Förderrichtlinie zum Einbau von Photovoltaikanlagen gilt nun bis zum 31. Dezember 2024. Zusätzlich zu den von der Bundesregierung festgelegten Voraussetzungen und Förderungen wie dem völligen Verzicht der Mehrwertsteuer seit Ende 2022 oder der Befreiung der Anlagenbetreiber von Einkommenssteuer auf Einkünfte und Selbstnutzung von Solarstrom fördert die Gemeinde Nüdlingen auch weiterhin den Ausbau klimaschonender Stromerzeugung.

    Mehr PV-Anlagen

    Diese Förderung beläuft sich auf 50 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp) bis zu einer Maximalsumme von 500 Euro pro Anlage. Im vergangenen Jahr hatte die Gemeinde 20.000 Euro im Haushalt als Gesamtfördersumme berücksichtigt. Ausgezahlt wurden für 22 Anlagen nur 10.550 Euro.

    Da aber seit Beginn der Energiekrise ein vermehrtes Interesse für den Bau von Photovoltaikanlagen festzustellen ist, plant die Verwaltung für das laufende Haushaltsjahr einen höhere Ansatz von 25.000 Euro ein. „Sollte die Nachfrage noch größer sein, könnten wir den Überhang mit vielleicht nicht benötigten Mitteln der für den Bau von Wasserzisternen veranschlagten Fördergeldern verrechnen“, schlug Bürgermeister Harald Hofmann (CSU) dem Gemeinderat zu. Das Ratsgremium stimmte dieser Beschlussvorlage einstimmig zu.

    Bau von Regenwasserzisternen

    Auch die Förderrichtlinie zum Bau von Regenwasserzisternen mit Brauchwassernutzung und solchen mit reiner Gartenwassernutzung wurde nach kleinen redaktionellen Änderungen nun bis Ende 2024 verlängert.

    Hier beträgt die Förderung 300 Euro pro Kubikmeter bei Brauchwasser- sowie 50 Euro pro Kubikmeter bei Gartenwassernutzung. Im vergangenen Jahr wurden für sechs Anlagen insgesamt 10.400 Euro an Hausbesitzer ausbezahlt. Statt der damals im Haushalt eingeplanten 25.000 Euro sollen für dieses Jahr nur noch 20.000 Euro vorgesehen werden. Hofmann: „Ich nehme an, dass wir damit sehr gut zurechtkommen werden.“ Auch diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat ohne Gegenstimme zu.

    Mit einer Spende von 200 Euro unterstützt nach Ratsbeschluss die Gemeinde das privat betriebene Theater Schloss Maßbach. In einem Schreiben von Oktober hatte das Theater um Spenden für Reinigung und Sanierung des Kostümfundus gebeten.

    Schon in der Vergangenheit hatte Nüdlingen das Theater Schloss Maßbach gelegentlich mit Spenden zwischen 100 und 200 Euro unterstützt wie beim Neubau der Freilichtbühne oder der Kostümwerkstatt. Doch die Gemeinde zahlt nicht nur Spendengelder aus, sondern durfte kürzlich auch eine Spende auf ihrem Verwahrgeldkonto verbuchen. Das Ingenieurbüro Hoßfeld & Fischer in Bad Kissingen hatte der Gemeinde 150 Euro zur Unterstützung bedürftiger Bürgerinnen und Bürger überwiesen. Zur verbindlichen Annahme dieses Geldes brauchte die Verwaltung aber noch gemäß der seit 2008 geltenden Spendenrichtlinie die offizielle Genehmigung des Gemeinderats.

    Für Notfälle

    „Das Geld können wir für einen Notfall wie zum Beispiel nach einem Wohnungsbrand nutzen“, nannte der Bürgermeister einen möglichen Verwendungszweck. Der Rat stimmte der Annahme dieser Spende zu, die von der Kämmerei nun dem Landratsamt als der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt wird.

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