In ihrem Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung, der am vergangenen Dienstag im Nüdlinger Gemeinderat behandelt wurde, hatten die Ratsmitglieder Florian Wilm (Bürgerblock) und Julian Thomas (Junge Liste) unter Berufung auf Artikel 47 a der Bayerischen Gemeindeordnung gefordert, den Ratsmitgliedern im Bedarfsfall ihre Teilnahme an den Sitzungen auch in hybrider Form zu ermöglich. Dies würde bedeuten, dass zwar immer noch – im Gegensatz zu reinen Videokonferenzen – die meisten Mitglieder des Ratsgremiums im Ratssaal persönlich anwesend sind, andere sich aber zum Beispiel bei beruflicher Ortsabwesenheit über Bild und Ton von außen zuschalten können.
Nüdlingen