In seiner jüngsten Sitzung genehmigte der Nüdlinger Gemeinderat einstimmig die von der Verwaltung vorgeschlagenen Neufassungen veralteter Satzungen. Dabei ging es einerseits um die Wasserabgabesatzung (WAS), deren bis jetzt gültige Fassung noch aus dem Jahr 1995 stammte, sowie andererseits um die Satzung über die Erhebung der Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde, deren bisherige Fassung im Jahr 2001 letztmalig beschlossen worden war.
Nüdlingen