Geplant hatte das auch im Export stetig wachsende Unternehmen eine zwölf Meter hohe und 33 Meter lange Versandhalle an der Ringstraße. Nachdem das Landratsamt im November die Genehmigung erteilt hatte, regte sich Protest bei einigen Anwohnern, die eine starke Beeinträchtigung fürchteten.
Ein Nachbar beauftragte Rechtsanwalt Dr. Thomas End (Schweinfurt), Widerspruch gegen das Bauvorhaben einzulegen und zugleich beim Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung dieses Widerspruches zu beantragen. Mit Erfolg.
Zwar ist die Entscheidung damit nicht endgültig gefallen, doch der Tenor des Beschlusses zu dem Aufschub gibt ungefähr vor, wie das Gericht in der Hauptsache für oder gegen Hallenbau später entscheiden würde. Das Landratsamt muss die Sache zur weiteren Bewertung an die Regierung abgeben.
Die im Baurecht begründete Ablehnung der Verwaltungsrichter ist für Laien nicht ganz einfach zu verstehen und hat mit den Abstandsflächen zu den umliegenden Gebäuden zu tun. Demnach müssen Bauwerke einen Abstand zum Nachbarhaus haben, der mindestens ihrer Höhe entspricht. Bei Häusern unter 16 Metern Länge genügt ausnahmsweise auch der halbe Abstand.
Dieses 16-Meter-Privileg wollten die Architekten von perma-tec auch für ihre eigentlich 33 Meter lange Halle geltend machen und hatten dazu die Fassade in verschiedene Bereiche untergliedert. Zudem hatte perma-tec von der Gemeinde einen drei Meter breiten Parkstreifen an der Ringstraße gekauft, um nach ihren Angaben die Zufahrt zu dem Gebäude durch ein sechs Meter hohes Tor sicherzustellen.
Doch das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der Parkstreifen erworben wurde, um die Abstandsfläche zu den Nachbarn in einem vorteilhafteren Licht erscheinen zu lassen. Weil die Straße üblicherweise je zur Hälfte den beidseitigen Anrainern zugeschrieben wird, verschöben sich die vorgeschriebenen Abstandsflächen im vorliegenden Fall zu ungunsten der Nachbarn. "Damit wird in den Rechtskreis der Antragstellerin unzulässig eingegriffen", folgert das Gericht.
Auch bauordnungsrechtlich halten die Richter die Halle in der Ringstraße für rechtswidrig, weil im Umfeld Wohnnutzung dominiere. Weiteres Aufeinanderwachsen von Wohn- und Gewerbegebiet wäre an dieser Stelle ein "städtebaulicher Missgriff", schreiben die Richter, die zudem ein Be- und Entladen der Lastwagen auf der Straße befürchten. Die Ringstraße würde damit zum Betriebsgelände der Firma und verlöre damit ihren Wohnstraßencharakter. Unter dem Gebot der Rücksichtnahme müsse dies der Nachbar nicht hinnehmen.
Rechtsanwalt End sieht sich als Sprecher des Anwohners voll bestätigt. Er zeigt zwar Verständnis dafür, dass die Gemeinde sich bemühe, die Arbeitsplätze am Ort zu fördern. Allerdings sei versucht worden, das Projekt dort zu verwirklichen, wo man wohl den geringsten Widerstand erwartet habe. "Perma-tec hat noch genügend andere Fläche im Umgriff des Betriebes" , sagt End. Dort könnte das Projekt mit dem halben Planungsaufwand verwirklicht werden.
Jedoch liege das übrige Gelände auf dem breiten Streifen, in dem die Gemeinde dereinst ihre Umgehungsstraße verwirklichen möchte. Es sei bislang versäumt worden, diese Schneise durch Aufstellung eines Bebauungsplanes zu präzisieren, bemängelt End.
Zumindest in der Kritik an der Gemeinde stimmt er mit perma-tec Geschäftsführer Walter Graf überein. Seit über zehn Jahren wachse seine Firma jedes Mal zweistellig und so lange bemühe man sich um eine Ausweitung, sagt Graf. "Hier sollen wir nicht und dort können wir nicht", fasst er seine Enttäuschung zusammen und äußert Zweifel daran, ob die Umgehung auf der freigehaltenen Trasse je kommt.
In die Planung für die jetzt gescheiterte Halle habe man inzwischen 60 000 bis 80 000 Euro investiert, rechnet der Geschäftsführer vor. An- und Abfahrt der Erzeugnisse spiele bei dem Unternehmen mit geringer Fertigungstiefe eine große Rolle, erklärt Graf. Derzeit müsste mangels Platz die Anlieferung der monatlichen Verpackungsmengen in zwei bis drei Raten erfolgen, was die Betriebskosten erhöhe. Wegen der guten Auftragslage werde mit Containern improvisieren, bedauert Graf.
Er sei inzwischen zur Überzeugung gekommen, dass ein Neubau auf der grünen Wiese idealer für die Betriebsabläufe wäre. Auch wenn die Hoffnung zuletzt sterbe, sieht er keine Alternative mehr, die die Gemeinde ihrem größten Gewerbersteuerzahler anbieten könnte.
Nach dem Rekordjahr 2003 sei geplant gewesen, die neue Halle ins Programm für die internationale Kundschaft zum 70-jährigen Bestehen 2004 einzubeziehen. Nicht ausgeschlossen sei es, dass dieses Fest nun bis nach einem Neubau vielleicht um ein Jahr verschoben wird. Darüber müsse aber noch die Gesellschafterversammlung entscheiden. so Graf.
Thomas Schönwald, Leiter der Abteilung für Baurecht am Landratsamt, mag die Entscheidung des Gerichts in einzelnen Punkten nicht nachvollziehen. Seine Behörde habe gründlich geprüft und viele Vertreter öffentlicher Belange gehört. Es sei davon auszugehen gewesen, dass die Ladetätigkeit hinter verschlossenen Türen stattgefunden hätte.